Der Bundesfinanzhof verhandelte am 19. Mai zwei Musterklagen zur Rentensteuer. Die Urteile sollen am 31. Mai veröffentlicht werden. Was für die rund fünf Millionen steuerpflichtigen Ruheständler hierzulande jetzt wichtig ist. Von Stefan Rullkötter
Der Bundesfinanzhof verhandelte am 19. Mai zwei Musterklagen zur Rentensteuer. Die Urteile sollen am 31.Mai veröffentlicht werden. Was für die rund fünf Millionen steuerpflichtigen Ruheständler hierzulande jetzt wichtig ist. Von Stefan Rullkötter
Haben Rentner während ihres Erwerbslebens Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen in die Rentenversicherung eingezahlt und wurden diese in der Auszahlungsphase erneut besteuert, kann eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegen.
Eine Grundsatzentscheidung zu dieser Rechtsfrage wird vom Bundesfinanzhof am 31. Mai verkündet. Aktuell sind beim obersten deutschen Steuergericht dazu zwei Musterklagen (Az. X R 20/19; X R 33/19) anhängig, die am 19. Mai in München verhandelt wurden.
Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), dass Steuerbescheide von Rentnern unter einen Vorläufigkeitsvermerk gestellt werden, bis endgültig geklärt ist, wie eine Doppelbesteuerung während der Anwartschaftszeit und in der Rentenphase vermieden wird.
Denn wer als Ruheständer keine Einspruch gegen seine Steuerbescheide eingelegt hat, profitiert nicht automatisch von den eventuell steuerzahlerfreundlichen Urteilen. Dies ist nur möglich, wenn von diesem kostenlosen Rechtsbehelf innerhalb eines Monats nach Zustellung der Bescheide Gebrauch gemacht wird.
"Sollte es zu einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht kommen, wird die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung noch einige Zeit offenbleiben meint DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Diese Hängepartie setzt sich fort, sollte das oberste Verfassungsgericht die bisherige Besteuerung verwerfen.
Dann müsste der Gesetzgeber eine Anpassung vornehmen. " Daher wäre es mehr als fair, für alle Steuerbescheide von Rentnern die Vorläufigkeit zu erklären" fordert Morgenstern. Das seit bei offenen Rechtsstreitigkeiten mit weitreichenden Folgen schon öfter so praktiziert worden.
Dieses Procedere würde auch zu einer Entlastung der Finanzverwaltung führen. Bislang sind schon mehr als 100000 Einspruchsverfahren gegen eine Doppelbesteuerung von Ruheständlern anhängig.
Hintergrund: Infolge der Einführung einer nachgelagerten Besteuerung sank der Satz für den Rentenfreibetrag - also den steuerfreien Anteil der gesetzlichen Rente - von 2005 bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2021 sinkt er nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Neurentner des Jahres 2021 müssen 81 Prozent der staatlichen Leistung versteuern, nur 19 Prozent bleiben steuerfrei. Ab dem Veranlagungsjahr 2040 werden die gesetzlichen Rentenbezüge für Neurentner schließlich voll steuerpflichtig sein.
Eine Tendenz, wie die obersten Finanzrichter in dieser grundlegenden Rechtsfrage Ende des Monats entscheiden werden, zeichnete sich im Ge- richtssaal in München aber noch nicht ab.