Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Ich lasse mich von meiner Frau nach zehn Jahren Ehe scheiden. Da wir keinen Ehevertrag haben, gilt für unsere Vermögensauseinandersetzung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ich vermute, dass meine Ex-Partnerin mir mehrere Konten und Depots verheimlicht, um bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs besser weg­zukommen. Welche Möglichkeiten habe ich, um bei ihren Auskünften für Transparenz zu sorgen?

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Wer einen Zugewinnausgleich geltend macht, kann von seinem Ex-Partner fordern, dass er seine Einkünfte und sein Vermögen zum Berechnungsstichtag offenlegt. Von diesem kann aber nicht verlangt werden, eine sogenannte Stammdatenauskunft der Finanzaufsicht Bafin über gespeicherte Konten vorzulegen, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Az. 10 UF 195/17). Ein in Scheidung lebendes Paar hatte wechselseitig Auskunft über das Vermögen und die Einkünfte des Partners verlangt. Der Mann bestand zusätzlich auf einer Bafin-Stammdatenauskunft über Konten seiner Gattin. Nur so könne er sicher sein, dass alle Angaben hinsichtlich in- und ausländischer Konten, Depots und Wertpapiere vollständig sind.

Die Richter urteilten hingegen, bei einem Zugewinnausgleich müsse der Partner nicht mit einem amtlichen Schreiben belegen, dass er keine weiteren Einkünfte hat. Der Auskunft begehrende Partner habe aber gegebenenfalls die Möglichkeit, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen.