Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Ich lasse mich von meiner Frau nach zehn Jahren Ehe scheiden. Da wir keinen Ehevertrag haben, gilt für unsere Vermögensauseinandersetzung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ich vermute, dass meine Ex-Partnerin mir mehrere Konten und Depots verheimlicht, um bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs besser wegzukommen. Welche Möglichkeiten habe ich, um bei ihren Auskünften für Transparenz zu sorgen?
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Die Richter urteilten hingegen, bei einem Zugewinnausgleich müsse der Partner nicht mit einem amtlichen Schreiben belegen, dass er keine weiteren Einkünfte hat. Der Auskunft begehrende Partner habe aber gegebenenfalls die Möglichkeit, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen.