Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Zu Ihrem Beitrag "25 Steuertipps von A bis Z" (Ausgabe 21) habe ich zum Thema Handwerker eine Nachfrage. Ich beziehe seit Ende März dieses Jahres Baukindergeld für mein neu errichtetes Eigenheim. Kann ich weiterhin alle Handwerkerrechnungen, die ich für meinen Haushalt bezahle, zu 20 Prozent (maximal 1.200 Euro pro Jahr) von der Steuer abziehen?
€uro am Sonntag:
Eine Ausnahme gilt es aber zu beachten: Arbeitskosten, die im Rahmen von Neubaumaßnahmen entstehen, sind nicht als Handwerkerausgaben abziehbar. Erst wenn die Immobilie steht und das Baukindergeld über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren weiter ausgezahlt wird, dürfen Eltern Kosten für Handwerker im neu entstandenen Haushalt deklarieren.
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind die Steuerspielregeln dagegen großzügiger: Baukindergeld-Bezieher können sofort nach Erwerb sämtliche Handwerkerausgaben steuerlich geltend machen.