Welche neuen Programme Steuerpflichtigen bei der Pflichtaufgabe für den Fiskus wirklich helfen Von Stefan Rullkötter
Damit lohnt es sich ab sofort für Steuerpflichtige, die jährliche Pflichtaufgabe des Fiskus zu erledigen. Bis zum 31. Mai haben sie für die Abgabe der Steuererklärung 2017 Zeit. Die für viele unangenehme Arbeit wird dieses Jahr spürbar erleichtert: Belege zu geltend gemachten Werbungskosten und Sonderausgaben müssen ab sofort nicht mehr eingereicht werden.
Der berüchtigte Schuhkarton, in dem Rechnungen von Handwerkern, Haushaltshilfen oder IT-Fachhändlern übers Jahr gesammelt wurden, sollte dennoch nicht vorschnell entsorgt werden. Der Fiskus kann nachträglich die Vorlage der Dokumente verlangen, wenn Angaben in der Steuererklärung von Erfahrungswerten abweichen.
Der Gesetzgeber reagiert mit dieser Vereinfachung darauf, dass immer mehr Bürger ihre Steuerformulare nicht mehr in Papierform einreichen. Vergangenes Jahr wurden von rund 29 Millionen Steuererklärungen bereits 21 Millionen elektronisch übermittelt.
Die Finanzverwaltung forciert den Abschied vom Papier: Das kostenlose behördliche Steuerportal elster.de wurde vergangenes Jahr runderneuert. Die Dateneingabemasken sind nun noch nutzerfreundlicher, auch der elektronische Abruf des Steuerbescheids soll reibungslos klappen.
Konkrete Steuerspartipps dürfen User von der Finanzverwaltung aber auch künftig nicht erwarten. Weil Formulare nicht optimal ausgefüllt werden, fließen für das Veranlagungsjahr 2017 rund 500 Millionen Euro unnötig gezahlte Abgaben in die Staatskassen.
Gute Gründe, sich von digitalen Helfern durch die Steuererklärung lotsen zu lassen. Mit dem Einkommensteuerbescheid für 2017 gibt es im Schnitt 900 Euro zurück. Wer kommerzielle Steuerprogramme nutzt, erzielt in der Regel noch einen um rund 100 Euro höheren Erstattungsbetrag.
Welche neuen Softwareangebote speziell Kapitalanlegern die besten Steuerspartipps und die höchste Bequemlichkeit beim Einpflegen ihrer Daten bieten, hat BÖRSE ONLINE in einem Produktcheck ermittelt.
Auf Seite 2: So schlägt sich der Testsieger
So schlägt sich der Testsieger
Besonderes Augenmerk lag darauf, dass Nutzer beim Ausfüllen der Anlagen KAP (Kapitaleinkünfte), AUS (Auslandseinkünfte), AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) und Vorsorgeaufwand optimal unterstützt werden. So müssen Anleger laufende thesaurierte Erträge von Auslandsfonds ("ausschüttungsgleiche Erträge") für 2017 letztmals selbst angeben.
Auffällig ist, dass die großen Hersteller bei ihren Angeboten unterschiedliche Strategien verfolgen. Testsieger Buhl Data, mit den Produktreihen "WISO Steuer" und "TAX" der Marktführer in Deutschland, hat die Trennung zwischen Offline- und Online-Steuererklärung vollständig aufgehoben. Die Nutzer können ihre Daten sowohl am PC, auf dem Tablet als auch direkt im Internet einpflegen, indem sie auf ihre Steuerdaten via E-Mail und Passwort zugreifen. "Wir beseitigen so Medienbrüche und nutzen die digitalen Schnittstellen optimal", erklärt Peter Schmitz, Geschäftsführer von Buhl Tax Service.
Die Akademische Arbeitsgemeinschaft bietet ihr Flaggschiffprodukt "SteuerSparErklärung" dagegen nur in der Offlinevariante an - als CD oder zum Download übers Internet. Auch Konkurrent Haufe Lexware setzt auf strikte Trennung von Desktop-Angeboten und Onlinelösungen. Die Bestseller Taxman und Quicksteuer sind nicht als Web-Versionen erhältlich.
"Automatische" Steuererklärung
Ein Ideal haben alle Softwareanbieter: Intelligente digitale Schnittstellen sollen Nutzern das Suchen und Abtippen von Daten ersparen, die Angaben müssen nur noch per Mausklick oder Bildschirmberührung bestätigt werden. So sichern sich Steuerzahler ganz automatisch die optimale Erstattung.
Am weitesten ist hier Marktführer Buhl Data mit einem neuen Produktangebot. Über die "steuer:Automatik" soll sich die Steuererklärung 2017 "fast wie von selbst" erledigen. Software, die auf das Girokonto zugreifen kann, erkennt steuerlich relevante Buchungen automatisch und ordnet diese direkt den Bereichen der Erklärung zu - ganz ohne lästiges Abtippen der Kontoauszüge.