Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Den durch die Corona-Folgen gewonnenen zeitlichen Freiraum möchte ich nun nutzen, um mich als Angestellter beruflich weiterzubilden. Gibt es dafür auch finanzielle Unterstützung vom Staat ?
€uro am Sonntag: Wer sich nebenberuflich oder in Vollzeit weiterbildet, wird seit August vom Staat stärker finanziell gefördert. Zu dem Stichtag ist eine Reform des "Aufstiegs-BAföGs" - des frü- heren Meister-BAföGs - in Kraft getreten. Die Förderung gibt es nun in drei Stufen für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, beispielsweise vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt. Davor wurde lediglich eine Maßnahme von der öffentlichen Hand finanziell gefördert.
Bei der altersunabhängigen Finanzhilfe handelt es sich teils um Darlehen, teils um Zuschüsse. Einkommensabhängig gibt es auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Bisher erhielten Fortbildungswillige 60 Prozent als zinsgünstiges KfW-Darlehen und nur 40 Prozent als Zuschuss.
Ab sofort kommt der Staat für mindestens die Hälfte der Kosten auf. Außerdem wird Prüflingen beim Bestehen der Prüfung künftig die Hälfte ihres Darlehens erlassen. Zuvor lag diese Marke ebenfalls bei 40 Prozent. Bestehen Fortbildungswillige ihre Prüfung und machen sich dann selbstständig, wird das Restdarlehen sogar erlassen.
Damit Geld vom Staat für die berufliche Fortbildung fließt, müssen Interessierte im Gegenzug mehrere Bedingungen erfüllen. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei einer Vollzeitfortbildung müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen erfolgen. Und die darf insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Fortbildungsmaßnahmen in Teilzeit müssen über die Dauer von bis zu vier Jahren im Durchschnitt 18 Stunden Unterricht pro Monat stattfinden.