Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. Diese Punkte sind bei Dividenden aus Frankreich, Italien und Irland wichtig Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Großes Ärgernis für Aktionäre
Bei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre die Abgabe bei ausländischen Finanzverwaltungen zurückfordern. Die Erstattungsverfahren sind häufig aufwendig und teuer, so dass viele betroffene Anleger darauf verzichten.
Fristen für Erstattungs-Anträge beachten
Ganz gleich, ob mit fremder Hilfe oder auf eigene Faust: In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, Steuerrückforderungen gebündelt für mehrere Jahre bei der ausländischen Finanzverwaltung zu stellen. Die Antragsfrist dafür läuft in der Regel drei Jahre. Ist die Arbeit erledigt, müssen sich Anleger oft in Geduld üben. Denn zu welchen Zeitpunkt die Erstattungen aus dem Ausland auf dem Depot-Verrechnungskonto eingehen, ist schwer abzuschätzen: In einigen Ländern dauert die Bearbeitung der Anträge nur wenige Wochen, in anderen mehrere Jahre.
Quellensteuer zurück aus Frankreich
Obwohl Frankreich bereits 2018 seine Quellensteuer auf Dividenden von bisher 30 Prozent auf 12,8 Prozent gesenkt hat, ziehen inländische Depotbanken weiter den alten Quellensteuersatz von 30 Prozent ein. Davon werden jedoch nur 12,8 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet. Anleger müssen also 17,2 Prozent in Frankreich zurückholen. heoretisch kann man mit einem Antrag auf Vorabermäßigung überzogene Steuerabzüge von vornherein vermeiden, doch diesen Weg bieten deutsche Depotbanken oft gar nicht an. Damit bleibt nur das nachträgliche Erstattungsverfahren.Anleger brauchen dafür aber ihre Depotbank und den Datendienstleister Clearstream. Und die kassieren beide so kräftig ab, dass der mühsame Papierkram überhaupt nur bei größeren Depotpositionen überhaupt Sinn macht. Eine unrühmliche Folge dieser „Verschlimmbesserung“: Obwohl es an der Pariser Börse viele interessante Dividendenzahler gibt, meiden einige deutsche Anleger französische Aktien bereits seit sechs Jahren komplett.
Quellensteuer zurück aus Italien
Der italienische Fiskus zwackt eine Quellensteuer von 26 Prozent ab. Davon werden von der inländischen Depotbank nur 15 Prozent auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer angerechnet. Die restlichen 11 Prozent müssen deutsche Aktionäre innerhalb von vier Jahren vom italienischen Fiskus zurückfordern. Bis zur Ertattung kann es ebenso lang dauern. Hier kann eine Spur südländische Gelassenheit nicht schaden.
Quellensteuer zurück aus Irland
Die grüne Insel erhebt 25 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Davon wird nichts auf die Abgeltungsteuer angerechnet, weil die Depotbank davon ausgeht, dass die Rückerstattung für EU-Bürger direkt beim irischen Fiskus beantragt wird. Die Rückerstattung muss dort binnen 48 Monaten nach Ende des Jahres der Dividendenzahlung beantragt werden. Die Formulare „Irish Dividend Withholding Tax - Claim from or on behalf of Certain Non-Resident Persons for Refund of DWT“ und „Non-Resident Form V2A“ sind über das Portal der irischen Finanzverwaltung (www.revenue.ie) abrufbar. Auch eine Vorabbefreiung von der irischen Quellensteuer wäre möglich, wenn die deutsche Depotbank gegenüber den irischen Behörden den Status als EU-Bürger offenlegt.
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