Zwar steigen die Bezüge deutscher Ruheständler auch 2023. Die geplante Aktienrente bleibt aber stecken. Was sonst noch beim Thema Rente 2023 zu erwarten ist.
Die gesetzliche Altersrente soll weiter steigen, wenn auch nicht so stark wie 2022. Die konkrete Rentenanhebung wird voraussichtlich im März vorliegen. Gleichzeitig steigen aber auch das sogenannte Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Letztere klettert 2023 nach einer coronabedingten Senkung in den alten Bundesländern auf monatlich 7300 Euro (87 600 Euro im Jahr), Beschäftigte im Osten Deutschlands müssen bis zu einem Betrag von 7100 Euro (85 200 Euro im Jahr) Beiträge in die Rentenversicherung abführen. Erst darüber wird das Einkommen beitragsfrei.
Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen, und spiegelt gleichzeitig den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Dieser Betrag wird 2023 von bisher 38 901 auf 43 142 Euro angehoben, was in der Konsequenz bedeutet, dass Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen.
Rente 2023 und die betriebliche Altersvorsorge
Hier wirkt die steigende Beitragsbemessungsgrenze positiv. Arbeitnehmer können bundesweit bis zu 8,0 Prozent der BBG (West) steuerfrei und 4,0 Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zudem steigt 2023 der steuerfreie Anteil um 20 Euro auf 584 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil durch Entgeltumwandlung um 10 auf 292 Euro. Der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag lässt sich noch erweitern, wenn der Arbeitgeber ergänzend eine Unterstützungskasse oder Direktzusage anbietet, beide sind unbegrenzt steuerfrei.
Auch für Bezieher von Betriebsrenten gibt es einen kleinen Vorteil: So erhöht sich der Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge entfallen. 2023 beträgt er 169,75 Euro. Pflichtversicherte Rentner zahlen nur Beiträge auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten. Für freiwillig Versicherte gilt das aber nicht.
Wenig Erfreuliches gibt es dagegen zur sogenannten Aktienrente. Denn anders als ursprünglich geplant gehen die Umsetzungspläne ab 2023 inzwischen von einer Aktienrücklage aus. Sprich: Es springt dabei nicht mehr Rente für den Einzelnen heraus. Stattdessen soll der Beitragssatz stabilisiert werden. Wer also vom Aktienmarkt profitieren will, muss weiterhin selbst tätig werden.
Was jetzt sonst noch sehr wichtig für Ihr Geld im Dezember ist, das erfahren Sie in diesem Artikel von uns.
Dieser Artikel erschien zuerst in Euro 01/2023. Hier erhalten Sie einen Einblick ins Heft.