Die Einkommensteuererklärung 2022 muss eigentlich bis zum Stichtag 2. Oktober beim Finanzamt eingehen. Wie Steuerpflichtige die Abgabefrist ohne Sanktionen verlängern Von Stefan Rullkötter

Es ist eine lästige Pflichtaufgabe, vor der sich viele Bürger gerne drücken würden. Immer wieder haben sie die Steuererklärung nach hinten verschoben. Nun müssen die Formulare, kurz vor Toresschluss und mit heißer Nadel gestrickt, ausgefüllt werden. Die Frist für das Veranlagungsjahr 2022 läuft am 2. Oktober ab. Wer das bis zu diesem Stichtag nicht schafft, hat als Steuerpflichtiger zwei Optionen und sollte dabei die folgenden Punkte beachten. 

Einen Steuerprofi einschalten:

Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist für die Erklärung 2022 bis zum 31. Juli 2024.

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Fristverlängerung selbst beantragen:

Wollen Betroffene kurzfristig keinen Steuerprofi einschalten, können sie selbst bei ihrem Wohnsitzfinanzamt schriftlich eine individuelle Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Denn in der Abgabenordnung ist festgeschrieben, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann. Das Finanzamt ist aber nicht verpflichtet, Steuerpflichtigen dafür mehr Zeit einzuräumen.

Antrag plausibel begründen:

Seit 2019 ist es zudem deutlich schwerer geworden, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu bekommen. Denn diese soll nur noch in Ausnahmefällen geewährt werden. Die Faustregel für Sachbearbeiter: Nur wenn die Abgabe „ohne eigenes Verschulden“ nicht zum gesetzlichen Stichtag möglich ist, dürfen sie dem Antrag stattgeben. Das ist beispielsweise wegen einer plötzlich auftretenden und schweren Krankheit möglich. Gleiches gilt bei Erkrankungen und Todesfällen im direkten familiären Umfeld. Auch die Geburt eines Kindes und ein Umzug – verbunden mit einem Wechsel des zuständigen Wohnsitzfinanzamts – können plausible Begründungen sein. Argumente wie „starke berufliche Belastung“, „lange Abwesenheit wegen eine Dienstreise“, aber auch „fehlende Unterlagen“, mit denen Steuerpflichtige früher oft leicht eine Fristverlängerung von zwei bis sechs Wochen erreichen konnten, werden dagegen in der Regel nicht mehr akzeptiert.

Sachbearbeiter unter Zugzwang setzen:

Ein Formulierungstrick, mit dem säumige Steuerpflichtige dennoch zusätzliche Zeit rausschlagen können: Sie schreiben dem Sachbearbeiter des örtlichen Finanzamts: „Ich gehe davon aus, dass dem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben wird, falls ich nichts Gegenteiliges höre“. Denn auch Bearbeitungszeiten der Finanzämter bei der Einkommensteuer verlängern sich: Ursachen dafür sind die hohe Arbeitsbelastung der Finanzbeamten bei Grundsteuererklärungen und Corona-Hilfen sowie der chronischer Personalmangel in der Finanzverwaltung.

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