Wer seine Einkommensteuererklärung für 2023 abgibt, erhält im Schnitt 1095 Euro zurück. Die besten Spartipps für Anleger
Aktienverluste
Wer Aktienverluste aus 2023 mit Dividenden und Zinsen verrechnen möchte, könnte von einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Mus-terverfahren (Az. 2 BvL 3/21) profitieren. Alle Bescheide ab 2009 ergehen zu der Frage, ob die Verlustverrechnungs-beschränkung für Aktienverluste verfassungsge-mäß ist, nur noch vorläufig. Ebenfalls zu beachten: Wer Depots bei mehreren Instituten hat und für 2023 seine realisierten Ver-luste aus Aktienverkäufen mit anderweitigen Ak-tiengewinnen bankübergreifend verrechnen möchte, muss eine Verlustbescheinigung vorle-gen, die bis 15.12.2023 zu beantragen war. Gleiches gilt, wenn Zusammenveranlagte Verluste depotübergreifend verrechnen.
Anlage KAP, Zeilen 7–15
Altfondsverkäufe
Haben Anleger ihre Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft und nach 2017 veräußert, haben sie oft Steuerabzüge, die höher sind als die tatsächlich realisierten Kursgewinne. Betroffene können in der Deklaration für 2023 auf ein beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängiges Musterverfahren (Az. VIII R 15/22) verweisen.
Anlage KAP, Zeilen 7–15
Goldgeschäfte
Wer 2023 Gold-ETCs wie Xetra-Gold und Euwax Gold II verkauft hat, die Lieferansprüche auf physisches Gold grammgenau verbriefen, kassiert Kursgewinne nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten steuerfrei. Verluste mit diesen ETCs und physischem Gold sind bei Verkauf binnen Jahresfrist verrechenbar.
Anlage KAP, Zeilen 7–15
Günstigerprüfung
Haben Anleger Zweifel, ob für das Veranlagungsjahr 2023 die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (Satz: 25 Prozent) oder die Veranlagung nach persönlichem Grenzsteuersatz auf Basis des Gesamteinkommens (bis zu 45 Prozent) vorteilhafter für sie sind, können sie die Günstigerprüfung beantragen.
Anlage KAP, Zeilen 4–5
Kirchensteuer
Wer für 2023 dem automatischen Kirchensteuereinbehalt auf -Kapitalerträge (je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungsteuer) widersprochen hat, muss bei der Anlage KAP in Zeile 6 eine „1“ eintragen. Damitdie Abgabe steuerlich als Sonderausgabe -berücksichtigt wird, sind auch die Zeilen 7 und 12 auszufüllen.
Anlage KAP, Zeilen 6–15
Krypto-Investments
Wer Bitcoin und Co länger als zwölf Monate gehalten und 2023 verkauft hat, streicht Gewinne steuerfrei ein. Werden Kryptoanlagen innerhalb eines Jahres wieder verkauft, ist bei Gewinnen dagegen der persönliche Einkommensteuersatz (bis zu 45 Prozent) fällig. Nur wenn innerhalb eines Jahres realisierte Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro lagen, sind sie steuerfrei. Gleiches gilt für Krypto-ETCs mit Lieferanspruch.
Anlage SO, Zeilen 10–17, 41–62
Riester-Verträge
Im Jahr 2023 gezahlte Beiträge zu Riester-Verträgen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal 2100 Euro. Für die volle Riester-Förderung sind in der Regel jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzuzahlen. Für 2023 werden dann 175 Euro Riester-Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen gutgeschrieben.
Anlage AV, Zeilen 1–36
Rürup-Verträge
Die im Jahr 2023 gezahlten Beiträge zu privaten Basisrenten sind erstmals in voller Höhe bis zu 26 528 Euro absetzbar. Bei zusammen veranlagten Partnern sind es bis zu 53 056 Euro.
Anlage Vorsorge, Zeile 8
Soli-Zuschlag
Anleger profitieren bisher nicht von der Umgestaltung des Solida-ritätszuschlags seit 2021. Der Satz von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge wird unverändert erhoben. Dagegen ist nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig (Az. 2 BvR 1505/2).
Anlage KAP, Zeilen 7–53
Sparerpauschbetrag
Anleger konnten Freistellungsaufträge für 2023 (1000 Euro Alleinstehende, 2000 Euro Zusammenveranlagte) auf mehrere Geldinstitute -verteilen. Wer dies versäumt hat, kann den Pauschbetrag nachträglich geltend machen.
Anlage KAP, Zeilen 16–17
Totalverluste
Sie sind derzeit nur bis 20 000 Euro jährlich mit realisierten Kursgewinnen verrechenbar. Nicht berücksichtigte Miese sind nur auf Folgejahre vortragbar. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat kürzlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung geäußert (Az. 1 V 1674/23). Auch Verluste aus Termingeschäften sind nur bis zu 20 000 Euro pro Jahr verrechenbar. Ausgenommen davon sind Zertifikate und Optionsscheine.
Anlage KAP, Zeilen 7–15
Werbungskosten
Ausgaben m Zusammenhang mit Kapitaleinkünften wie Fahrten zu Hauptversammlungen sind zwar grundsätzlich mit dem Sparerpauschbetrag für 2023 abgegolten (1000 Euro Singles, 2000 Euro Zusammenveranlagte). Sofern Vermögensverwalter aber eine „All in Fee“ erheben, die auch die Transaktionskosten umfasst, kann die Hälfte der Gebühr von den Kapitalerträgen steuermindernd abgezogen werden.
Anlage KAP, Zeilen 7–15
Zulagen vom Staat
Wer bis Ende 2023 Riester-Zulagen, Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2021 beantragt hat, kann diese noch nachträglich erhalten, wenn er damals tatsächlich Anspruch darauf hatte. Dafür ist eventuell die nachträgliche Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung für 2021 nötig. Die Frist für eine Antragsveranlagung läuft vier Jahre.
Anlage AV, Zeilen 1–36
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