Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die Eckdaten für 2026 veröffentlicht. Diese Punkte sind für Krankenversicherte wichtig
Das Verfahren
Die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 " wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Üblicherweise kann bis Ende Oktober mit einem Beschluss des Bundeskabinetts gerechnet werden. Ab dem kommenden Jahr gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.
Die Erhöhung
Dem Referentenentwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2026 auf 5812,50 Euro monatlich (69750 Euro jährlich) erhöht werden, „um die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung zu sichern und die Sozialabgaben an die Lohnentwicklung anzupassen“. Für die soziale Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.
Der Übertritt zur privaten Krankenversicherung
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll im kommenden Jahr von 73800 Euro auf 77400 Euro angehoben werden. Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG des Jahres 2002 (40500 Euro) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, gilt die besondere JAEG. Diese wird laut Entwurf ab 2026 bei 69750 Euro liegen.
Die Finanzsituation der Kassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Halbjahr 2025 einen Gesamtüberschuss von rund 2,6 Milliarden Euro erzielt. Allein die sechs Ersatzkassen kamen auf ein Plus von 1,14 Milliarden Euro. Die elf AOKs (Allgemeine Ortskrankenkassen) erwirtschafteten 656 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen 472 Millionen Euro. Auch die sechs Innungskrankenkassen vermeldeten nach den ersten zwei Quartalen ein Plus von 305 Millionen Euro. Weitere GKV-Beitragserhöhungen werden dadurch nicht verhindert: Die Überschüsse werden benötigt, um den Gesundheitsfonds aufzustocken, der bei Jahresende nur noch 4,9 Milliarden Euro (sechs Prozent der monatlichen Kassenausgaben) umfassen wird: Nötig sind Rücklagen von 20 Prozent.
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