Ab Sommer erhalten die rund 21 Millionen Ruheständler höhere Altersbezüge. Dadurch rutschen mehr Rentner in die Steuerpflicht. Antworten auf sechs wichtige Fragen Von Stefan Rullkötter

1. Wie und wann erhöhen sich die gesetzlichen Altersbezüge? 

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Im Jahr 2022 waren die Renten zum Halbjahr um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent im Ostdeutschland angehoben worden.  

2. Wie viele Ruheständler sind steuerpflichtig? 

Mit der Rentenerhöhung 2023 müssen mehr Ruheständler als zuvor eine Einkommensteuererklärung abgeben. Derzeit sind bereits 5,6 Millionen Bürger im Alter deklarationspflichtig Wer durch die Rentenerhöhung im Gesamtjahr 2023 den Steuergrundfreibetrag von 10 908 Euro überschreitet, fällt neu in diese Gruppe. 

3. Welcher Anteil der gesetzlichen Rente ist zu versteuern? 

Das hängt maßgeblich vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Ruheständlern, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, lag er nominell bei lediglich 50 Prozent der gesetzlichen Altersbezüge. Neurentner des Jahres 2022 müssen bereits 82 Prozent der staatlichen Leistung versteuern, nur ein Rentenanteil von 18 Prozent bleibt steuerfrei. 

4. Was ist die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Renten?

Die im Jahr 2005 eingeführte nachgelagerte Rentenbesteuerung hat zur Folge, dass. Alterseinkünfte seitdem schrittweise stärker besteuert werden. Bis 2020 stieg der steuerpflichtige Rentenanteil für Neu-Ruheständler um zwei Prozentpunkte, seit  2021 um   ein Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2024 sind für 15 weitere Jahre jeweils ein Prozentpunkte mehr geplant, ehe 2040 die gesetzlichen Rentenbezüge für Neurentner zu 100 Prozent steuerpflichtig sein sollen.  

5. Wann muss man im Ruhestand für 2022 eine Steuererklärung abgeben?

Im vergangenen Jahr durften Rentner Einnahmen von bis zu 862,25 Euro monatlich steuerfrei behalten, also 10.347 Euro pro Jahr. Darüberliegende Einnahmen müssen versteuert werden, sofern sie den individuellen Rentenfreibetrag übersteigen. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 ist dann obligatorisch. 

6. Was ist für Bezieher eines Grundrentenzuschlags jetzt steuerlich zu beachten? 

Seit Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung „von Amts wegen“ bei allen neu gestellten Rentenanträgen, ob ein Anspruch auf Grundrentenzuschlag besteht. Damit Ruheständler diesen erhalten, müssen sie mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten vorweisen können. Der Grundrentenzuschlag wird seit 2021 gewährt, derzeit beziehen rund 1,1 Millionen Leistungsempfänger einen individuell berechneten Zuschlag. Dieser ist erst kürzlich rückwirkend ab 2021 steuerfrei gestellt worden. Rentenversicherungsträger sind gegebenenfalls verpflichtet, korrigierte Rentenbezugsmitteilungen an den Fiskus zu übermitteln. 

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