Der Solidaritätszuschlag ist eine seit Langem umstrittene Abgabe in Deutschland für Gutverdiener und Anleger. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, ob die Abgabe noch zeitgemäß ist und eventuell sogar erstattet werden muss.

Bereits seit Langem haben Anleger und Gutverdiener auf diesen Tag gewartet: Am 25. März um 10 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zum Solidaritätszuschlag gefällt.

Letzterer wird seit der Wiedervereinigung für den Aufbau Ostdeutschlands erhoben und trifft aktuell Gutverdiener sowie Aktionäre. Doch bereits seit Längerem steht die Abgabe in der Kritik, und zuletzt hatten sechs Politiker der FDP (ehemalige Abgeordnete des Bundestages) gegen den Soli geklagt.

Milliardenträume von Steuerzahlern und Anlegern geplatzt

Allerdings sind die Träume auf eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zerschellt. Denn dieses wies die Klage ab und erklärte die Zusatzsteuer als verfassungsgemäß.

Damit zerplatzt nicht nur die Hoffnung auf ein Ende der Abgabenzahlung, die Klagenden hatten auch auf eine Rückerstattung von Zahlungen für die vorhergehenden Jahre gehofft. Insgesamt stand hier eine Summe von mehr als 60 Milliarden Euro im Raum.

SOLI-Hammer in Karlsruhe

Durch das Urteil am Mittwoch endet also ein weiteres Mal die Hoffnung auf ein Ende des Solidaritätszuschlages, der Steuerzahler in diesem Jahr bis zu 13 Milliarden Euro kosten dürfte.

Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrfach Klagen von Steuerzahlern, Politikern und Verbänden gegeben, die mit dem Argument, dass es weiterhin Kosten für die Wiedervereinigung (35 Jahre danach) geben würde, abgelehnt worden. Allerdings stellen viele Experten in Frage, ob diese Kosten tatsächlich 13 Milliarden Euro betragen.

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