Hierzulande gib es rund 25 börsennotierte Firmen, die dieses Jahr ihre Dividenden ganz oder teilweise ohne Abzug von Abgaben ausbezahlen. Ein der ersten ist im April 2025 das DAX-Schwergewicht Deutsche Telekom. Wie die Ausschüttung für Aktionäre dauerhaft steuerfrei bleibt. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Details zur geplanten Dividendenzahlung:

Auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom soll am 9. April 2025 eine Dividende von 90 Cent je Aktie beschlossen werden. Die Ausschüttung soll nach Ankündigung der Investor Relations-Abteilung ohne Abzug von Abgaben erfolgen. Der Ex-Tag ist am 10. April, der Zahltag am 14. April. Dividendenberechtigt sind Anleger, die den Titel bis zur HV im Depot haben. Die aktuelle Dividendenrendite liegt bei 2,6 Prozent.

Grundlage für steuerfreie Ausschüttungen:

Basis für diese rechtliche Gestaltung sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen dadurch die Ausschüttung „brutto für netto“ überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.

Dauerhafte Steuerfreiheit:

Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Der Börsengang der Deutschen Telekom erfolgte am 18. November 1996.

Steuerstundungs-Effekt: 

Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig. 

Der Schenkungs-Trick:

Für Börsianer mit Familiensinn gibt es  auch in dieser Konstellation eine Gestaltung,  um den Steuervorteil zu konservieren: Sie können nach 2008 gekaufte Telekom-Aktien auf Depots der eigenen Kinder  und Enkel übertragen  und lassen die Nachkommen die Wertpapiere dann kurz vor dem endgültigen Verbrauch der eigenen Anschaffungskosten – wenn diese also durch die fortlaufende Minderung des Einstandspreises in Richtung null fallen – verkaufen. Da der eigene Nachwuchs aktuell, also für das Veranlagungsjahr 2025, über eigene Steuerfreibeträge von insgesamt 13 132  Euro (Grundfreibetrag + Sparerpauschbetrag) verfügt, bleiben realisierte Kursgewinne bis zu dieser Grenze endgültig steuerfrei. Zu beachten: Einen Rücktransfer dieser Aktien ins eigene Depot wertet der Fiskus als unzulässige Steuerumgehung.

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