Wer in großem Stil Wertpapiergeschäfte tätigt, kann durch umfangreiche Handelsaktivitäten den Fiskus auf den Plan rufen. Welche Punkte zu beachten sind
Der Hintergrund:
Wer als Privatanleger in großem Stil Wertpapiergeschäfte tätigt, läuft aus steuerlicher Sicht Gefahr, die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit zu überschreiten. Für die eigene Vermögensverwaltung fällt zwar grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. Erträge werden fiskalisch als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Doch keine Regel ohne Ausnahme.
Die Entscheidung in erster Instanz:
Das Finanzgericht München musste jetzt klären , ob Einkünfte aus Termin- und Devisengeschäften auch gewerbesteuerpflichtig sein können. Im konkreten Fall hatte eine Anleger wiederholt solche Geschäfte in einem Umfang und einer Struktur tätigt, die aus Sicht der Finanzverwaltung einer „ unternehmerischen oder spekulationsähnlichen Tätigkeit“ entsprachen.
Die rechtliche Streitpunkte:
Unter welchen Voraussetzungen liegt bei privater Durchführung von Doppel-Devisentermingeschäften dennoch eine gewerbliche Tätigkeit im steuerlichen Sinne vor - und wie sind die daraus erzielten Gewinne oder Verluste einkommensteuerlich zu behandeln? Die Finanzrichter betonten, dass die Zahl und der Umfang der getätigten Börsengeschäfte sowie der Fremfinanzierungsanteil hier nicht entscheidend sei: Bei Wertpapieren liege es in der Natur der Sache, schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren. Umschichtungen von Wertpapieren seien auch bei erheblichen Umfang private Vermögensverwaltung (Az. 11 K 2041/21).
Das Revisionsverfahren;
Endgültig entscheiden wird erst der Bundesfinanzhof (BFH), bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist. Das Verfahren ist insbesondere für Investoren relevant, die in größerem Umfang mit Finanzderivaten oder Devisen handeln und sich an der Schnittstelle zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bewegen.
Die Prognose:
Die Chancen auf eine anlegerfreundliches Urteil auch in der letzten Instanz stehen gut. Denn der BFH setzte die Hürden für eine gewerbliche Tätigkeit bisher vergleichsweise hoch. Von hoher Indizwirkung sind hier Merkmale wie Professionalität (Haupttätigkeit und eigenes Büro zur Durchführung der Wertpapiergeschäfte) sowie ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht („Ausnutzen des Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen“).
Lesen Sie weiter:
Steuererklärung: Die besten Tipps kurz vor Ende der Abgabefrist