Beiträge zur geförderten privaten Altersvorsorge reduzieren das zu versteuernde Einkommen 2023. Was Millionen Riester- und Rürup-Sparer vor Jahresende bei ihren Verträgen noch schnell überprüfen sollten von Stefan Rullkötter
Der Hintergrund:
Finanzprodukte zur geförderten privaten Altersvorsorge sind ein Massen-Phänomen. 15,9 Millionen Riester-Verträge (seit 2002) und 2,5 Millionen Rürup-Verträge (seit 2005) wurden bisher abgeschlossen. In den verbleibenden Tagen bis zum Jahres kann sich ein Check dieser Kontrakte auszahlen.
Steuerlast reduzieren mit Riester-Beiträgen:
Beiträge zur Riester-Rente sind als Sonderausgaben mit bis zu 2100 Euro pro Jahr absetzbar. Für die volle Riester-Förderung sind in der Regel jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzuzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent werden einem kinderlosen Alleinstehenden so bald neben der Grundzulage (175 Euro) rund 560 Euro Steuerersparnis via Steuerbescheid 2023 gutgeschrieben.
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Unzulässige Klausel:
Für viele Riester-Sparer lohnt auch aus rechtlicher Sicht ein aktueller Blick auf das Kleingedruckte: Zahlreiche Verträge enthalten eine Klausel, dass nach der Ansparphase Zusatzkosten anfallen können. Konkret geht es um den Passus „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/ oder Vermittlungskosten belastet“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Klauseln kürzlich für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22). Damit dürfen entsprechende Abschluss- und Vermittlungskosten ab sofort nicht mehr verlangt werden. Verbraucher könnten nicht absehen, ob und was sie später zu zahlen hätten, befand der BGH. Es sei zudem unklar, ob diese Kosten nur einmalig, einmal im Monat oder einmal im Jahr zu zahlen sind.
Abgaben sparen mit der Rürup-Rente:
Noch deutlich mehr Abgaben sparen lassen sich mit der Rürup-Verträgen, die vor allem Selbstständige und Freiberufler besparen. Bei dieser Form der geförderten privaten Altersvorsorge sind 2023 erstmals 100 Prozent der gezahlten Beiträge absetzbar. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtung können in diesem Jahr damit bis zu 26 528 Euro (bei Zusammenveranlagten 53 056 Euro) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Eine Sonderzahlung vor Jahresende von 3000 Euro bringt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent eine Steuerersparnis von 1050 Euro.
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