Silber ist nicht gleich Silber. Zumindest in Sachen steuerfreie Gewinne. Bei Silber-ETCs ist hier ein kleiner, aber feiner Unterschied für den Fiskus wichtig.
Der steuerliche Hintergrund
Silber-ETCs, die physisch durch Edelmetall gedeckt sind, können aus steuerlicher Sicht Sachwerte sein, für die eine einjährige Spekulationsfrist gilt. Nach deren Ablauf sind realisierte Kursgewinne für Anleger abgabenfrei.
Finanzprodukte vom Anbieter WisdomTree
Ein großer Anbieter physisch besicherter Silber-ETCs ist in Deutschland WisdomTree.
Dessen Produkt Core Physical Silver ETC, der 2024 aufgelegt wurde, bietet Anlegern die Möglichkeit zur physischen Auslieferung von Silber (ab einem Kilogramm). Diese Option wird vom Informationsdienst WM Data steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft. Gewinne aus dem Verkauf solcher physisch besicherten Silber-ETCs sind nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten demnach abgabenfrei – Anleger müssen in dem Fall also auf Kursgewinne keine Einkommensteuer zahlen.
Beim ETC Physical Silver, der 2007 aufgelegt wurde, gibt es dagegen keine physische Auslieferungsmöglichkeit. Realisierte Kursgewinne mit diesem Finanzprodukt unterliegen der Abgeltungsteuer (25 Prozent) zuzüglich Soli-Zuschlag (5,5 Prozent) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent)
Finanzprodukte vom Anbieter iShares
Der iShares Physical Silver ETC ist nach Auskunft der Muttergesellschaft BlackRock ebenfalls nicht nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei. Realisierte Kursgewinne mit diesem Finanzprodukt unterliegen der Abgeltungsteuer.
Synthetische ETCs
Zu beachten ist: Rein synthetische Silber ETCs, bei denen das Edelmetall nicht physisch hinterlegt ist, erfüllen die Bedingungen für eine mögliche Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer grundsätzlich nicht. Realisierte Gewinne sind bei diesen Produkten stets abgeltungsteuerpflichtig.
Eine weitere Steuerfalle für Silberanleger hat sich jüngst durch ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums aufgetan. Mehr dazu hier.
Nicht Silber, aber Gold ist auch ein Bestandteil des "Stabile Werte Index" von BÖRSE ONLINE.
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