Der Abgabestichtag für die Einkommensteuererklärung 2022 rückt näher. Bis zum 2. Oktober muss die Pflichtaufgabe für den Fiskus erledigt sein. 11 Last-Minute Ausfülltipps Für Familien und Ruheständler Von Stefan Rullkötter
HIER KÖNNEN FAMILIEN ABGABEN SPAREN:
1. Haushaltsnahe Dienste
Unbar bezahlte Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Neben Ausgaben für Haushaltshilfen, Gärtner, Gehwegdienste, Altenpfleger, Au-pairs und Hausmeister ist der Abzug auch für Haustierbetreuer und Hausparty-Personal möglich.
Anlage Haushalt, Z. 4 und 5
2. Kinderbetreuung
Eltern können im Jahr 2022 unbar bezahlte Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen. Abzugsfähig sind zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind. Werden Großeltern, die zur Kinderbetreuung anreisen, Fahrtkosten erstattet, sind auch diese Ausgaben absetzbar, urteilte das Finanzgericht München (Az. 12 K 912/20).
Anlage Kind, Zeilen 76–82
3. Kindergeld und Kinderfreibeträge
Finanzämter müssen gezahltes Kindergeld (219 Euro pro Monat für das erste Kind) und Kinderfreibetrag (insgesamt 8.548 Euro) so berücksichtigen, dass es für die Eltern steuerlich am besten ist („Günstigerprüfung“).
Anlage Kind, Zeilen 6 und 7
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4. Schulgeld
Hatten Eltern im Jahr 2022 Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge, können sie 30 Prozent des gezahlten Schulgeldes für ihren Nachwuchs als Sonderausgaben geltend machen, maximal 5.000 Euro pro Kind. Auch Schulgebühren in EU- und EWR-Staaten (Norwegen) sowie assoziierten Ländern (zum Beispiel in der Schweiz) sind abzugsfähig.
Anlage Kind, Zeilen 65–67
5. Unterhaltszahlungen
Leistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner sind bis zur Höhe von 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Eltern können für 2022 pro Kind über 25 Jahre Zahlungen bis zu 10.347 Euro (plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Anlage SO, Zeile 38
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HIER KÖNNEN RUHESTÄNDLER ABGABEN SPAREN:
6. Arbeitszimmer
Wer im Ruhestand in Teilzeit erwerbstätig bleibt und dafür 2022 ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit genutzt hat, kann entsprechende Ausgaben in voller Höhe absetzen. Bloße Arbeitsecken in Wohnräumen und Flurnischen sind dagegen auch für Ruheständler nicht als Arbeitszimmer abzugsfähig.
Anlage N, Zeile 44
7. Altersentlastung
Wer am 1. Januar 2022 mindestens das 64. Lebensjahr vollendet hatte, kann den Altersentlastungsbetrag für Arbeitseinkommen, Miet- und Kapitaleinkünfte beanspruchen. Abhängig vom Geburtsjahr gibt es dafür Steuerfreibeträge zwischen 684 und 1.900 Euro. Dafür müssen Ruheständler die „Günstigerprüfung“ in der Anlage KAP beantragen.
Anlage KAP, Zeile 7
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8. Energiepreispauschale
Rentner und Pensionäre bekamen im Dezember 2022 eine Energiepreispauschale (300 Euro) überwiesen. Die staatliche Leistung ist steuerpflichtig, muss aber nicht gesondert deklariert werden. Rentenversicherungsträger senden automatisch eine Mitteilung an den Fiskus, der die Leistung bei der Veranlagung berücksichtigt.
Anlage R, Zeile 4
9. Gesundheitsausgaben
Wer im Jahr 2022 selbst bezahlte Gesundheitskosten für Zahnersatz, Brillen, Medikamente, Fahrten zu Arztpraxen und Kuren gebündelt hat, kann sie oft als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Finanzämter berechnen den zumutbaren Eigenanteil dann im Verhältnis zu den Gesamteinkünften.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
10. Pflegekosten
Ausgaben für krankheitsbedingte Unterbringung in Seniorenheimen können absetzbar sein. Dazu gehören neben den Pflegekosten auch Mietzahlungen, die aber um eine "Haushaltsersparnis“ des Heimbewohners zu kürzen sind.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
11. Spenden
Wer vergangenes Jahr an gemeinnützige Organisationen gespendet hat, kann dies als Sonderausgaben absetzen. Bei Spenden bis zu 300 Euro genügt als Nachweis der Kontoauszug, falls Finanzämter später Belege anfordern sollten. Parteispenden sind zu je 50 Prozent direkt von der Steuerschuld und als Sonderausgaben abziehbar, pro Jahr bis zu einem Betrag von maximal 1.650 Euro.
Anlage Sonderausgaben, Zeilen 5–12
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