Ab 2024 kommt noch mehr Belastung auf Arbeitnehmer zu – primär im Bereich der Sozialversicherung. Doch es gibt eine Möglichkeit, mit der Sie nicht noch mehr Geld zahlen müssen.
Ab 2024 steigen die Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte ein weiteres Mal, was weniger netto vom brutto übrig lassen wird. Das müssen Sie jetzt wissen:
Ab 2024 weniger netto vom brutto
Das deutsche Gesundheitssystem bekommt immer mehr Risse. Aufgrund einer überalterten Bevölkerung und schlechtem Management steht dem Verbund der gesetzlichen Krankenkassen ein Milliardenloch an fehlenden Geldern im kommenden Jahr ins Haus.
Dieses Loch will Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach nun stopfen und bittet dabei wieder mal die Beitragszahler zur Kasse. So sollen ab 01. Januar 2024 die Zusatzbeiträge der Krankenkassen um 0,1 Prozent auf durchschnittlich 1,7 Prozent angehoben werden.
Dies bedeutet also eine zusätzliche Belastung, denn jeder gesetzlich Versicherte muss neben 14,6 Prozent KV-Beitrag noch einen Zusatzbeitrag entrichten, der von den Versicherungen selbst definiert wird. Dieser liegt aktuell zwischen 0,8 und 2,0 Prozent.
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Nur so müssen Sie nicht noch mehr vom Verdienst abgeben
Allerdings gibt es eine Möglichkeit, der weiteren Teuerung zu entgehen, und zwar durch einen Wechsel der Krankenversicherung. So kann man einerseits grundsätzlich zu einem günstigeren Anbieter wechseln und/oder zur einzigen Kasse, die bereits angekündigt hat, ihren Beitrag für 2024 nicht anzuheben: nämlich die Techniker Krankenkasse. Diese ist zudem mit einem Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent im preiswerten Segment anzusiedeln.
Ihre Krankenkasse können Sie übrigens heutzutage ganz einfach und jederzeit nach Ablauf der Bindungsfrist von zwölf Monaten wechseln. Dies bedeutet, dass sie nur ein komplettes Jahr bei dem Anbieter versichert gewesen sein müssen. Eine Kündigung ist übrigens seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Denn Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.
Falls Sie übrigens Angst vor einem Wechsel wegen eines möglichen Leistungsverlustes bei einer anderen Krankenkasse haben, sollten Sie wissen, dass ca. 96 Prozent des Leistungskataloges bei gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben sind. Ergo: Sorgen um den Verlust von bestimmten Leistungen müssen Sie sich kaum machen.
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