Die EU verschärft mit zwei neuen Gesetzen die Kontrolle über Barzahlungen und Kryptotransaktionen. Für Anleger könnte das vor allem bei der Besteuerung von Krypto-Gewinnen erhebliche Folgen haben.

Die Europäische Union verschärft ihre Regeln gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Ab Juli 2027 gilt in allen Mitgliedstaaten eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Waren oder Dienstleistungen dürfen dann nicht mehr mit mehr als 10.000 Euro in bar bezahlt werden. Die Grenze lässt sich nicht durch Teilzahlungen umgehen, weil verbundene Transaktionen zusammengerechnet werden.

Zahlungen zwischen Privatpersonen bleiben ausgenommen, solange sie nicht beruflich oder gewerblich handeln. Außerdem dürfen EU-Staaten strengere nationale Limits beibehalten. Die neue Regel ist also eine gemeinsame Obergrenze, kein vollständig einheitlicher Standard.

Weniger Anonymität für Krypto-Anleger

Parallel geraten Kryptowährungen mit einer weiteren Verordnung (DAC8) stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Verordnung betrifft vor allem regulierte Krypto-Dienstleister wie Börsen, Broker und Verwahrer. Sie müssen Kunden genauer identifizieren, Transaktionen überwachen und bei Risiken zusätzliche Prüfungen durchführen. Kritisch sieht die EU Angebote, die Anonymität ermöglichen oder die Herkunft von Vermögenswerten verschleiern. Dazu zählen anonyme Krypto-Konten, Privacy-Coin-Dienste oder Strukturen, die die Nachverfolgung erschweren.

Anleger dürfen Kryptowährungen weiterhin in eigenen Wallets halten. Transfers zwischen eigener Wallet und regulierter Börse könnten aber häufiger Rückfragen auslösen. Anbieter können außerdem künftig Nachweise verlangen, wem die Wallet gehört, woher die Mittel stammen oder welchen Zweck eine Transaktion hat.

Vorbereitung auf strengere Krypto-Steuerkontrollen?

Durch DAC8 müssen Krypto-Dienstleister ab 2026 Transaktionsdaten erfassen und an Steuerbehörden melden. Der erste grenzüberschreitende Informationsaustausch für das Meldejahr 2026 soll bis Ende September 2027 erfolgen.

Krypto-Gewinne waren in Deutschland schon bisher steuerlich relevant, etwa wenn Bitcoin, Ethereum oder andere Coins innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden. Neu ist jedoch, dass Finanzbehörden künftig deutlich leichter erkennen können, wann Anleger Krypto-Assets gekauft, verkauft, getauscht oder von einer Plattform bewegt haben. Damit wird das neue Regelwerk zu einem wichtigen Baustein, um bestehende Steuerpflichten bei Kryptowährungen konsequenter durchzusetzen.

Fazit: Das neue Regelwerk bedeutet kein Verbot von Bitcoin, Ethereum oder eigenen Wallets. Die wichtigste Veränderung ist weniger Anonymität. Wer über regulierte Börsen handelt, muss daher mit strengeren Identitätsprüfungen, mehr Nachweisen und höherer steuerlicher Sichtbarkeit rechnen. 

Wenn Sie Kryptowährungen handeln, sollten Sie nicht nur auf die Gebühren, sondern auch auf Sicherheit und Seriosität achten. Das gilt mit dem neuen EU-Gesetz umso mehr. Der Krypto-Plattform-Vergleich von BÖRSE ONLINE zeigt, welche Börsen und Broker für Anleger aktuell besonders sicher und kostengünstig sind.

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Häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet die neue 10.000-Euro-Bargeldgrenze der EU?

Ab Juli 2027 dürfen Waren und Dienstleistungen in der EU grundsätzlich nicht mehr mit mehr als 10.000 Euro in bar bezahlt werden. Verbundene Teilzahlungen werden zusammengerechnet.

Werden Kryptowährungen durch die neuen EU-Regeln verboten?

Nein. Bitcoin, Ethereum und eigene Wallets bleiben erlaubt. Allerdings müssen Krypto-Börsen und Broker Kunden stärker identifizieren und Transaktionen genauer überwachen.

Was bedeuten die neuen EU-Regeln für die Krypto-Steuer?

Die Regeln ändern nicht automatisch die Steuerpflicht selbst. Sie sorgen aber dafür, dass Käufe, Verkäufe und Transfers von Kryptowährungen für Finanzbehörden deutlich transparenter werden.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.