Auslandsaktien sind bei Dividendenjägern weiter beliebt. Diese Länder sind in puncto Quellensteuer besonders aktionärsfreundlich Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter

Der EU-Plan:

Ausländische Quellensteuern auf Dividenden können bei Anlegern für eine böse Überraschung sorgen. Bei der EU-Kommission ist deshalb unter dem Schlagwort „Faster“ (mehr unter www.europa.eu „faster and safer tax axess refund for withholding taxes“) eine  EU-Richtlinie in Vorbereitung, die eine Quellenbesteuerung innerhalb der EU digital vereinheitlichen und entbürokratisieren soll.  

Vereinfachung frühestens ab 2027

Die Neuregelung soll diesem Ärgerbald ein Ende bereiten und ist nun auf den Weg gebracht. Dadurch sollen Erstattung und Entlastung bei EU-weit anfallenden Quellensteuern für Aktionäre künftig schneller, einfacher und sicherer werden. Das dauert aber noch mindestens bis Anfang 2027. Anleger müssen sich  also in Geduld üben. 

Hier gibt es zuviel gezahlte Abgaben bei Auslandsdividenden schon jetzt problemlos zurück: 


Quellensteuer zurück aus Dänemark

Der Nachbar im Norden nimmt nur digitale Erstattungsanträge entgegen. Unter der Website skat.dk füllt man online das Formular 06.030 EN (Claim refund of Danish dividend tax) aus und lädt die Dividendenbelege und die Wohnsitzbestätigung  des heimischen Finanzamtes als  PDF-Datei hoch. Die Erstattung läuft problemlos,  dauert aber. Die Dänen sind ein  höfliches Volk und machen es sich „hyggelig“,  entschuldigen sich und zahlen  Zinsen auf den Erstattungsbetrag. 

Quellensteuer zurück aus den Niederlanden 

Kurz und schmerzlos erheben die Niederländer  15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Die werden auch anstandslos auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer (25 Prozent) angerechnet.  

Kein Quellensteuerabzug in Großbritannien

Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen kennen Finanzbeamte seiner Majestät Charles III. nicht. Alle Zahlungen fließen von der Insel steuerlich unbelastet  auf Konten ausländischer Anleger. Ist der deutsche Freistellungsauftrag ausreichend hoch, bleiben Erträge steuerfrei.

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