Die nach dem Bitcoin wohl zweitwichtigste Kryptowährung Ethereum ist heute mit einem umfassenden Update der Software auf einen energiesparenden Modus umgestellt worden. Im Nachgang fällt der Ethereum-Kurs aber stark um bis zu neun Prozent. Doch was müssen Anleger sonst noch nach dem Merge beachten? Von Carl Batisweiler

Der Energiebedarf der zuvor als Stromfresser kritisierten Cyberdevise soll damit um 99,95 Prozent gesenkt worden sein, so die Ethereum Foundation. Einen kräftigen Kursschub für Kryptowährungen, den sich viele Anleger mit der Umstellung erhofft hatten, ist bis zum Nachmittag allerdings nicht eingetreten, im Gegenteil: Sowohl Ethereum wie auch Bitcoin notierten zum US-Dollar und Euro sogar noch schwächer. 

Wichtige Steuerthemen zum Ethereum-Merge

Mit dem wichtigsten Kryptoereignis des Jahres weist der Bundesverband deutscher Banken noch einmal darauf hin, dass auch beim Handel mit Kryptos Steuern anfallen können. Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Ripple und Co. können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein, so Kathleen Altmann, Kryptoexpertin des Verbands.

Werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. Wer in eine virtuelle Währung investiert hat, sollte daher den Anschaffungsvorgang dokumentieren. Denn um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, braucht man die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.

Hier sollten Privatanleger aufpassen

Wichtig auch: Während Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot meist kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung kommen, weil die Banken für sie die Abgeltungsteuer abführen und gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten verrechnen, müssen Kryptoanleger ihre Geschäfte selbst beim Finanzamt melden.

Die gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn beziehungsweise erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Das heißt, Gewinne bleiben dann steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Ethereum