Bei der niederländischen Firma OCI  gibt es in puncto Ausschüttungen einige Besonderheiten. Die folgenden Punkte sollten Aktionäre beachten. Von Jörg Lang und Stefan Rullkötter

Ausschüttung des Börsenwerts:

„Die Spezialchemiefirma OCI will zehn Euro pro Aktie ausschütten. Was sind die Hintergründe?", fragt ein Leser. Es sind sogar viel mehr als zehn Euro, die Lage ist aber etwas unübersichtlich.

Der Hintergrund:

Das Unternehmen ist im Düngegeschäft tätig. Hier waren die Preise zuletzt unter Druck geraten, OCI schnitt wegen der günstigen Rohstoffbasis recht gut ab. An der Börse wurde das nicht gewürdigt. Die einzelnen Firmenteile sind mehr wert, als das Ganze. Das hat sich OCI schon in der Vergangenheit zu Nutze gemacht und Beteiligungen zu hohen Preisen verkauft, die Mittel über Aktienrückkäufe, Dividenden und Kapitalrückzahlungen an Aktionäre zurückgegeben. Dass das besonders steuerschonend verläuft, darauf achtet die Familie Sawiris, die 46 Prozent kontrolliert Nun stehen die nächsten Coups an. Aus Verkäufen soll eine Bar-Dividende von 4,50 Euro gezahlt werden.

HV-Beschlüsse:

Dazu kommt: Die Hauptversammlung am 21. August sollte eine Nennwerterhöhung der Aktie von zwei Cent auf zehn Euro beschließen. 9,98 Euro pro Aktie können dann steuerfrei zurückgezahlt werden. Voraussichtlich am 24. September steigt  die nächste HV, die den Verkauf des Ammoniak-Geschäfts beschließt. Hier werden weitere Milliarden fließen, die zum großen Teil bei den Aktionären landen. Am Ende wird OCI Richtung 27 Euro pro Aktie an die Aktionäre auskehren, der innere Wert des Rests dürfte dann bei acht Euro pro Aktie liegen.

Wie behandelt der deutsche Fiskus diese Ausschüttungen? 

„Anleger sollten prüfen, wie die inländische Depotbank die OCI-Sonderzahlungen in der Jahressteuerbescheinigung behandelt – ob als steuerpflichtige Dividende oder steuerfreie Kapitalrückzahlung“, rät Steuerberater Anton Götzenberger aus Halfing bei Rosenheim. Wenn die Depotbank diese als Dividende behandelt , müsste in der Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr  2024 (Anlage KAP) eine Berichtigung angezeigt werden.  

Auf Doppelbesteuerungsabkommen achten: 

Bei der Dividendenregelung ist das Doppelbesteuerungsabkomen Deutschland- Niederlande maßgeblich, Die Niederlande erheben 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Diese werden auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer (25 Prozent) angerechnet.

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