Eine Doppelbelastung mit deutscher Abgeltungs- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. So verrechnen Aktionäre zuviel gezahlte Abgaben bei Dividenden brasilianischer Titel optimal. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Aktienmarkt Brasilien:
Die brasilianische Börse bietet Anlegern eine breite Mischung aus Titeln der Finanzbranche, Industriewerten und Konsumgüterproduzenten. Die im internationalen Vergleich weiterhin niedrig bewerteten Dividendentitel der Bovespa sind auch nach dem Allzeithoch im Sommer gut aufgestellt. Große Positionen im IShares MSCI Brazil UCITS ETF USD sind etwa der Bergbauriese Vale, der Öl-Konzern Petroleo Brasiliero (Petrobas) und der Finanzdienstleister Itau Unibanco Holding.
Quellensteuer auf Dividenden:
Brasilianische Bluechips wie der halbstaatliche Konzern Petrobras oder der Rohstoffgigant Vale sind wie ein steuerliches Überraschungsei. Denn mal erhalten deutsche Anleger ihre Dividende -ohne Quellensteuerabzug, mal werden aber 15 Prozent einbehalten. Das liegt an einer Besonderheit im brasilianischen Steuerrecht: Dort können Firmen wählen, ob sie eine reine Dividende oder eine fiktive Verzinsung auf das Kapital der Aktionäre auszahlen (“Interest on Equity” kurz IoE). Die brasilianischen Finanzbeamten werten die zweite Variante als Zins und erheben Quellensteuer.
Anrechnung brasilianischer Quellensteuer:
Für deutsche Anleger ist das kein Problem — hier kommt rechtlich stets eine Dividende an (BFH-Urteil vom 6.6.2012, Az. I R 6,8/11). Dann heißt es „Samba Olé“: Die Quellensteuer wird von der Depotbank auf die fällige Abgeltungsteuer angerechnet. Zu beachten ist aber: Sofern Anleger via Freistellungsauftrag oder Nichveranlagungsbescheinigung von der Zahlung deutscher Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) befreit sind, geht die Verrechnung ins Leere.
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