Wer bis zum Stichtag 30. November die Weichen richtig stellt, kann die Steuerlast für das letzte Monatsgehalt des Jahres noch senken. So bekommen Sie jetzt noch schnell und unkompliziert  „mehr Netto vom Brutto“ von Stefan Rullkötter

Der Hintergrund: 

Zwei Drittel der Bürger wollen nach einer aktuellen Umfrage des Beratungsunternehmens Ernst & Young ihre Ausgaben für Weihnachtsgeschenke reduzieren, mehr als jeder vierte deutlich. Doch eine unfreiwillige Selbstbeschränkung beim Budget muss nicht in jedem Fall sein. Am erhöhten Finanzbedarf können Arbeitnehmer auch den Fiskus beteiligen, indem sie ihre vorhandenen Steuerspielräume nutzen. 

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung:

Alle Wege zu „mehr Netto vom Brutto“ für das letzte Monatsgehalt des Jahres führen über die elektronische  Steuerkarte und einen Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung. Die Finanzämter halten dafür amtlichen Vordruckebereit. Ein Lohnsteuerfreibetrag lässt sich bis zum Stichtag 30. November für Werbungskosten aus beruflicher Tätigkeit, Sonderausgaben oder auch für außergewöhnliche Belastungen eintragen. Für das Dezember-Gehalt reduziert sich so die Einkommensteuerlast. 

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Eintrag auf der elektronischen Steuerkarte:

Denn wer weite Wege zur Arbeitsstätte zurücklegt, bezahlt bei Ausgaben von mindestens 600 Euro jährlich Monat für Monat zu viel Lohnsteuer. Berufspendler können sich in dem Fall noch schnell einen Lohnsteuerfreibetrag für Fahrtkosten (bis zu 4500 Euro pro Jahr) und eventuell für doppelte Haushaltsführung eintragen lassen. Gleiches gilt bei hohen selbstbezahlten Kosten für Arbeitsmittel und Fortbildungen sowie Ausgaben für ein Arbeitszimmer. Auch wer dieses Jahr viel von zu Hause gearbeitet hat, kannsich in Höhe der Homeoffice-Pauschale (maximal 1260 Euro, 210 Tage mal sechs Euro) einen Freibetrag sichern. Eltern, die 2023 erhebliche Kinderbetreuungskosten haben, können ebenfalls profitieren: Zu berücksichtigen sind zwei Drittel der Kosten,maximal 4000 Euro pro Kind. Auch Schulgelder (maximal 5000 Euro pro Kind), Spenden und gezahlte Kirchensteuern sind für Lohnsteuerermäßigungen nutzbar. 

Steuerklassenwechsel:

Bei Gehaltserhöhungen oder Arbeitsplatzverlusten im laufenden Jahr sollten Ehepartner zudem ihre Steuerklassenwahl (Kombinationen 3-5 oder 4-4) überprüfen. Den Wechsel der Steuerklasse können sie jeweils bis Monatsende für den Folgemonat beim Finanzamt beantragen. Seit 2020 dürfen Zusammenveranlagte die Steuerklasse sogar mehrmals im Jahr wechseln.

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