Wenn Jugendliche mit Bitcoin, Etherum & Co agieren, können Verfahren wegen Steuerhinterziehung die Folge sein. Was Minderjährige und deren Eltern beim Handel mit Kryptowährungen beachten sollten
Steuerpflicht von Teenagern
Grundsätzlich kann der Handel mit Krypto-Währungen und anderen Token Abgaben auslösen. Die Freigrenze für innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielten Verkaufsgewinne wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 600 auf 1000 Euro angehoben. Übersteigt der mit Bitcoin, Etherum & Co. realisierte Gewinn nicht den Betrag von 999,99 Euro (zuvor 599,99 Euro) pro Person, bleibt dieser steuerfrei. Erst ab 1000 Euro Gewinn werden Abgaben fällig – dann aber in voller Höhe. Bei Nichtabgabe einer Steuererklärung kann auch Teenagern ein Steuerstrafverfahren drohen.
Krypto-Währungswechsel
Auch wer Bitcoin in andere Kryptowährungen wie Ethereum tauscht oder eine Ware damit bezahlt, tätig ein „privates Veräußerungsgeschäft“. Die im Entwurf eines BMF-Schreibens aus dem Jahr 2022 noch vorgesehene Verlängerung der Spekulationsfrist von ein Jahr auf zehn Jahre bei der Nutzung von Kryptowährungen zum „Staking“ und „Lending“ wurde nicht umgesetzt.
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Besonderheit bei Krypto-Investoren "unter 18 "
Grundsätzlich gilt: Auch Minderjährige können steuerpflichtige Einnahmen haben. Die Steuererklärung muss dann grundsätzlich über die gesetzlichen Vertreter, in der Regel also die Eltern, abgegeben werden. Jeder Steuerpflichtige hat aber für das laufende Jahr einen Grundfreibetrag von 11605 Euro. Dieser gilt auch Krypto-Investoren unter 18.
Erziehungsberechtigte unter Zugzwang
Aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität sollten sich Eltern an sachkundige Berater wenden. Oft können nur Experten beurteilen, ob die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht und die Gewinne tatsächlich zu einer Steuerfestsetzung führen würden. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist aber nur in wenigen und besonderen Konstellationen denkbar. In erster Linie richtet sich dann das Verfahren gegen die die Eltern, da ihnen regelmäßig die steuerlichen Erklärungspflichten ihrer Kinder obliegen.
Vorbeugende Maßnahmen
Eltern sollten sich offen und interessiert mit ihren Kindern austauschen, inwieweit diese in der Krypto-Welt oder Metaverse mitwirken und Ankäufe oder Verkäufe mit "Kryptogeld" vornehmen. Wenn die Kinder beteiligt sind und insbesondere mehrere Anschaffungs- und Verkaufsvorgänge innerhalb eines Jahres tätigen, ist es ratsam, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Gewinnermittlung
Grundsätzlich ist für die steuerliche Gewinnermittlung bei Krypto-Investments der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abzuziehen. Anleger haben künftig die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, um Gewinne zu errechnen. Bei der FIFO-Methode („First in – first out“) gelten Coins, die zuerst gekauftwurden, auch als erstes wieder als veräußert. Alternativ ist nun die Durchschnittsmethode zulässig: Die Gewinnermittlung anhand des Durchschnittspreises, zum Beispiel, aller angeschafften Bitcoin.
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