Die neue Grundsteuer sorgt für hitzige Diskussionen. Doch kaum jemand weiß, wie stark die Abgaben wirklich variieren. Ein aktuelles Ranking zeigt die krassen Unterschiede in den 100 größten Städten Deutschlands.
Vor dem Start der Reform:
Die Reform der Grundsteuer ist auf der Zielgeraden. Wenige Wochen vor dem Start wissen aber 90 Prozent der Eigentümer von rund 36 Millionen Immobilien hierzulande bisher nicht, wie hoch die Abgabe ab 2025 ausfallen wird. Die meisten Kommunen haben ihre maßgeblichen Hebesätze immer noch nicht veröffentlicht.
Neues Grundsteuer-Ranking:
Da die Reform „aufkommensneutral“ sein soll, ist das neue Grundsteuer-Ranking des Verbands Haus & Grund ein guter Anhaltspunkt. Denn die jährliche Grundsteuerlast für Eigentümer und Mieter eines typischen Einfamilienhauses ist je nach Stadt und Region sehr unterschiedlich: Während in Regensburg 335 Euro fällig werden, sind es für ein vergleichbares Haus in Witten 771 Euro.
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Das Ergebnis:
In 26 der 100 untersuchten Städte sind die Hebesätze seit 2021 erhöht worden. Duisburg nahm als einzige Stadt eine Senkung vor. Der durchschnittliche Hebesatz in den 100 größten Metropolen liegt nun bei 589 Prozent – ein Plus von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. „Uns beunruhigt vor allem die Entwicklung der kommunalen Hebesätze, die letztlich über die Belastung entscheiden“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das Ergebnis der Untersuchung. „Die aktuell in allen Bundesländern laufende Umstellung der Grundsteuer auf ein neues Berechnungsverfahren darf nicht dazu genutzt werden, die kommunalen Kassen zu füllen.“
Der Hintergrund:
Ab 2025 ist Deutschland 35 Jahre nach der Wiedervereinigung in puncto Grundsteuer erneut geteilte Republik : Bewertungsvorschriften des neuen Bundesmodells gelten für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Sachsen und Saarland haben ein modifiziertes Bundesmodell umgesetzt. Für einen davon abweichenden Sonderweg hat sich Baden-Württemberg entschieden. Im „Ländle“ wird nur der Grund und Boden des Grundbesitzes bewertet, nicht aber die aufstehenden Gebäude. Ein „vereinfachtes“ Grundsteuer-Bewertungsmodell wird dagegen künftig in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen praktiziert.
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