Die ab 2025 geplante Grundsteuerreform sorgt weiter für Ärger und Verunsicherung bei Immobilieneigentümern. Nun dürfte die umstrukturierte Abgabe ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.
So ist der aktuelle Stand:
Dier Bundesfinanzhof hat sich in den zwei entschiedenen Eilverfahren, in denen Eigentümer gegen zu hohe Grundstückswerte klagten, nicht explizit und abschließend zu der Frage geäußert, ob die Grundsteuerrefrom mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. II B 78/23 und II B 79/23). „ Es ist aber zu erwarten, dass in den kommenden Hauptsacheverfahren die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird“, sagt Expertin Viktoria Lücke, Steuerberaterin bei der Sozietät RSM Ebner Stolz in Köln.
Die Folgen:
Dann würde letztlich erst in Karlsruhe entschieden, ob die neuen Bewertungsvorschriften für das Bundesmodell verfassungskonform sind. Aber auch bei den Ländermodellen zur Grundsteuer. Werden von Rechtsxeperten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert, die letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu klären sind. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwar im Juni in zwei Verfahren entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz von November 2020 verfassungsgemäß ist (Az. 8 K 2368/ 22 und 8 K 1582/23). Die Revision gegen diese Urteile zum Bundesfinanzhof wurde von den Richtern zugelassen.
Der Hintergrund:
Ab 2025 ist Deutschland in puncto Grundsteuer ein Flickenteppich: Die Bewertungsvorschriftendes Bundesmodells gelten für Grundstücke in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Sachsen und Saarland haben ein modifiziertes Bundesmodell umgesetzt. Für einen davon abweichenden Sonderweg hat sich Baden-Württemberg entschieden. Im „Ländle“ wird nur der Grund und Boden des Grundbesitzes bewertet, nicht aber die aufstehenden Gebäude. Ein vereinfachtes Grundsteuer- Bewertungsmodell wird dagegen künftig in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen praktiziert.
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