Aufgrund des massiven Defizits bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden die Forderungen nach einer höheren Beitragsbemessungsgrenze lauter. Wen würde diese Änderung betreffen? Von Michelle Jura
Dass die gesetzliche Rentenversicherung ein Finanzierungsproblem hat, ist mittlerweile fast allen klar. Schon lange denken deswegen Politiker über neue Finanzierungsmöglichkeiten durch beispielsweise Beitragserhöhungen oder die Anpassung des Eintrittsalters nach. Und auch den Bürgern ist das Problem bekannt und sie sorgen privat zusätzlich für das Alter vor.
Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben?
Doch aktuell wird ein weiterer Problemfall heiß diskutiert, der oft in Vergessenheit gerät: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ampelkoalition rechnet für 2024 mit einem Defizit von rund acht Milliarden Euro. Deswegen hat es eine alte Forderung wieder in die öffentliche Debatte geschafft. Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze bis zu der das Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen wird, auf ein höheres Niveau anzuheben. Im Gespräch befindet sich aktuell eine Erhöhung von aktuell fast 5000 Euro Bruttolohn im Monat auf 7100 Euro in den neuen und 7300 Euro in den alten Bundesländern – identisch zur Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung. Befürworten tun das die in der Ampelkoalition regierenden SPD und Grüne, die FDP ist dagegen.
Private Krankenversicherung: Gutverdiener und Unternehmen würden darunter leiden
Durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung müsste theoretisch auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, welche festlegt bis zu welchem Einkommen ein Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert ist und aktuell bei rund 5500 Euro liegt. Dadurch würden weniger Menschen die Chance bekommen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wenn nur noch Spitzenverdiener mit einem Einkommen von über 7000 Euro brutto im Monat in die privaten Kassen wechseln dürfen, fällt ein Großteil der aktuellen Beitragszahler weg!
Vorteil der geforderten Änderung wäre, dass allgemeine Beitragserhöhungen in den gesetzlichen Versicherungen erstmal vermieden werden könnten. Nur die Versicherten mit einem Einkommen zwischen 5000 und 7000 Euro, die maßgeblich von der Änderung betroffen wären, müssten mit erheblich Beitragserhöhungen rechnen. Laut dem Wirtschaftsweisen Martin Werding wäre dann für Spitzenverdiener bis zu 220 Euro mehr an Beiträgen pro Monat fällig – und das wäre nur der Arbeitnehmeranteil. Auch der Arbeitgeberanteil würde dementsprechend steigen und die Unternehmen mit in die Verantwortung ziehen.
Lesen Sie auch: Falle Altersarmut: Das sollten Sie für die Rente in diesen Altersgruppen an Vermögen angesammelt haben