Finanzminister Christian Lindner will mit dem Altersvorsorgedepot ab 2026 einen neuen Renten-Baustein setzen. Warum das auch für Riester-Kunden interessant ist.

Der Hintergrund

Der Ende September vorgelegte Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (pAV-Reformgesetz) soll bis November vom Bundeskabinett abgesegnet und dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dessen Kern ist ein „Altersvorsorge­depot“, über das ab 2026 staatlich gefördert in Wertpapiere wie Aktien, gemanagte Fonds und ETFs investiert werden kann. Ausgenommen sind Derivate und Krypto-Investments.

Keine Kapital-Garantie

Anders als bei Riester-Produkten sieht das Gesetz keine Garantie für den Erhalt des eingezahlten Kapitals vor. Kapitalerträge in der Investitionsphase sollen steuerfrei bleiben und ab Rentenbeginn nachgelagert besteuert werden. In der Diskussion ist ein Auszahlplan ab frühestens 65 Jahren.

Die staatliche Förderung

Jeder via Altersvorsorgedepot investierte Euro soll vom Staat mit 20 Cent bezuschusst werden. Der förderfähige Betrag soll bei 3000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Das entspricht 600 Euro Zulage per annum für einen Vorsorge­sparer. Wer von der staatlichen Förderung profitieren möchte, muss mindestens 120 Euro im Jahr in das Altersvorsorge­depot einzahlen. Für Minderjährige soll es eine Grund- und Kinderzulage geben. In der Diskussion sind hier 25 Cent pro eingezahltem Euro, die bis zu einem Eigenbetrag von 1200 Euro pro Jahr gewährt werden. Berufseinsteiger sollen eine Extra-Zulage in Höhe von bis zu 200 Euro erhalten, die über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden soll. Bei Jahreseinkommen von weniger als 26 250 Euro soll es einen ­Bonus in Höhe von 175 Euro geben.

Wechsel-Chance für Riester-Sparer

Auch für bestehende Riester-Verträge, von denen seit 2002 rund 20 Millionen abgeschlossen, aber inzwischen 4,6 Millionen gekündigt wurden, sind Verbesserungen geplant. Der absetzbare Sonderausgaben-Höchstbetrag soll von 2100 auf 3500 Euro pro Jahr steigen. Der Clou im Gesetzen†wurf: „Im Konsens der Vertragsparteien“ soll eine förderunschädliche Übertragung des angesparten Riester-Vermögens auf das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht werden. Dafür müssten Riester-Sparer auf die Kapital­erhaltgarantie für eingezahlte Beiträge und Restverrentung via Auszahlungsplan verzichten. Andererseits können sie die Gebührenlast ihres Vorsorgeprodukts signifikant senken, wenn sie zum Beispiel in einen weltweit anlegenden ETF investieren.

Die Wahrscheinlichkeit

Ob der Entwurf inhaltsgleich Gesetz wird, bleibt abzuwarten. Lindner muss in Kabinett, Bundestag und Bundesrat mit einer Retourkutsche von SPD und Grünen rechnen, weil die FDP gegen deren Rentenpläne Widerstand leistet.

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