Für hunderttausende Kunden eines großen deutschen Direktversicherers begann der Freitag mit einem Schock: Der Jahresbeitrag für 2026 wurde vorzeitig abgebucht. Das Unternehmen beteuert, es handle sich um ein Versehen.
Mit 3,3 Millionen versicherten Fahrzeugen (Stand Jahresende 2024) gehört die Huk24 zu den größten Kfz-Versicherern in Deutschland. Selbst wenn manche davon mehr als ein Fahrzeug versichert haben, dürfte dahinter weit mehr als eine Million Kunden stehen.
Hl24 bucht vorzeitig kompletten Jahresbeitrag ab
Die erlebten am Freitag vor Weihnachten eine böse Überraschung: Denn die Huk24 hat nämlich zum 19.12.2025 vorzeitig die Beiträge für 2026 per Lastschrift abgebucht. Eigentlich wären sie erst ab dem 1.1.2026 fällig gewesen. Das stand sogar ausdrücklich unter den Beitragsrechnungen, die die Kund in den vergangenen Wochen erhalten hatten.
Die Folge: Viele Girokonten rutschten wegen der unerwarteten Belastung ins Minus, da die Kontobesitzer das Geld längst für ihre Weihnachtsgeschenke ausgegeben hatten.
Huk24 erklärt den Fehler mit einem Versehen
Die Huk24 erklärt die vorzeitige Abbuchung mit einem Versehen. In einem Statement mit der Überschrift „Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden!“, das nur Kunden sehen, die sich online in ihr Konto einloggen, heißt es:
„Einige Lastschriftaufträge zum Jahresende wurden von uns zu früh beauftragt. Die Ausführung der Aufträge ist mit Wertstellungsdatum 19.12.2025 statt dem 01.01.2026 vorgemerkt. Diese Lastschriften werden nicht ausgeführt. Sie müssen nicht aktiv werden. Wir werden die Lastschriftaufträge regulär zum 01.01.2026 erneut in Auftrag geben. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns ausdrücklich.“
Müssen betroffene Kunden Dispozinsen zahlen?
Wann die Banken die Abbuchung der Huk24 rückgängig machen und ob Kunden, die dadurch ins Minus gerutscht sind, dafür Dispozinsen entrichten müssen, ist aktuell nicht ganz klar. Sollte die Rückbuchung jedoch erst am Montag erfolgen, würden auf jeden Fall für drei Tage (Freitag, Samstag, Montag) Dispozinsen berechnet.
Wie die Versicherung überhaupt auf die Idee kommen konnte das Datum 19.12. einzutragen, ist auch aus rechtlicher Sicht rätselhaft. Denn Kunden, deren Beiträge 2026 steigen – und das sind in diesem Jahr aufgrund der explodierenden Reparaturkosten bei den deutschen Kfz-Versicherern die meisten, haben noch den ganzen Dezember lang ein Sonderkündigungsrecht. Es ist also noch gar nicht sicher, dass Kunden, die jetzt zahlen mussten, am 1.1.2026 überhaupt noch Kunde der Huk24 sind.
Das sagt die Huk zum Buchungsfehler
Update Freitag, 19.12., 15:34 Uhr:
Auf Anfrage von BÖRSE ONLINE hat sich mittlerweile die Huk24 zum Buchungsfehler geäußert. Ein Pressesprecher bestätigte, dass "teilweise Lastschriftaufträge für 2026 zu früh angestoßen worden" seien. Der Fehler sei bereits "im Ankündigungszeitraum aufgefallen und wird in enger Zusammenarbeit mit unseren Hausbanken wieder korrigiert. Diese Abbuchungen sind von Seiten unserer einziehenden Banken storniert." Je nach Hausbank der Kundinnen und Kunden könne es jedoch noch zu "zeitlichen Verzögerungen" kommen, bis die Stornierung auf deren Girokonten sichtbar wird.
Für Kunden der Huk24 bestehe "weiterhin kein Handlungsbedarf", sagt die Huk24. Einzelne Kunden hatten im Tagesverlauf bereits den Lastschriften über widersprochen, etwa über entsprechende Funktionen im Onlinebanking, und sie damit storniert. Dazu erklärt die Huk24: "Wenn Kundinnen und Kunden die verfrühten Abbuchungen bereits aufgefallen sind und sie diesen widersprochen haben, brauchen sie ebenfalls nichts weiter zu unternehmen."
Die regulären Abbuchungen für das Beitragsjahr 2026 würden "voraussichtlich zum üblichen Termin zu Beginn des Jahres eingezogen".
Bei Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12.
Wer sich einen Wechsel überlegt – auch wenn er bei einer anderen Versicherung Kunde ist, die die Preise ebenfalls angehoben hat – kann dies theoretisch noch bis zum 31.12. tun. Da in diesem Jahr aber „zwischen den Jahren“ nur sehr wenige Arbeitstage liegen, sollte der Wechselantrag beim neuen Versicherer am besten bis Montag, 22.12.2025, eingehen. Am einfachsten geht das über Vergleichsportale im Internet, die die Abwicklung von der Kündigung bis zum Antrag für Sie übernehmen. Wer trotz des jüngsten Buchungs-Missgeschicks zur Huk24 wechseln möchte, kann das allerdings auf deren Website tun. Denn die Direkt-Tochter der Huk-Coburg lässt sich nicht in Vergleichsrechnern listen.
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