Für Finanzämter gelten bei der Bearbeitung von Steuererklärungen zwar keine fixen Fristen. Welche Möglichkeiten Steuerzahler bei langer Wartezeit dennoch haben Von Stefan Rullkötter

1072 Euro gibt es im Schnitt mit jedem Steuerbescheid zurück.Wer seit Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2022 schon Monate auf den kleinen Geldsegen vom Fiskus wartet, kann die Sachbearbeiter über das Portal elster.de oder die damit verbundene Steuer-App „Mein Elster+“ per Mail kontaktieren – und sollte in freundlichem Ton den Bearbeitungsstand nachfragen. Von telefonischen Anfragen bitten dagegen viele Finanzämter ausdrücklich abzusehen.

Gibt es keine Rückmeldung, kann man den Vorsteher des zuständigen Finanzamts anschreiben, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Diese seien in der Regel „sehr darum bemüht“, Steuerpflichtige nicht unnötig lang auf ein Reaktion warten zu lassen. Darin könne man auch eine angemessene Bearbeitungfrist einräumen, rät die VLH.

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Nur wer nicht deklarationspflichtig ist – das sind rund 12 Millionen Arbeitnehmer hierzulande– , aber freiwillig eine Steuererklärung einreicht, dem stehen bei Untätigkeit des Fiskus Rechtsmittel zu: Passiert sechs Monate nach Abgabe nichts, können Betroffene hier einen sogenannten Untätigkeiteinspruch einlegen. Dieser muss die Steuernummer und das Abgabedatum der Erklärung enthalten. Zur Begründung des Einspruchs sollte auf die fehlende Rückmeldung trotz Nachfrage hingewiesen und eine Frist für die Bearbeitung gesetzt werden.

Bleibt auch dieser Einspruch erfolglos und tut sich weitere sechs Monate nichts, können Betroffene eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Nur wenn das Finanzamt auch darauf nicht reagiert, entscheiden letztlich die Richter über die Steuerveranlagung.

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