FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) - Der Übertrag von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes darf nach einer Vorgabe der Finanzaufsicht Bafin grundsätzlich nicht länger als drei Wochen dauern. Mit dieser am Montag veröffentlichten Regelung reagiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nach eigenen Angaben darauf, dass es seit 2020 bis hinein ins laufende Jahr "zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern" darüber gab, dass die Bearbeitung von Depotüberträgen bei Banken und Brokern sehr lange dauere.

"Wenn Institute aus selbstverschuldeten organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Kundenwertpapiere zügig zu übertragen, dann ist dieser Umstand inakzeptabel", begründete Thorsten Pötzsch, der bei der Bafin den Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht leitet, den Vorstoß der Finanzaufsicht.

Verzögerungen beim Übertrag von Wertpapieren wie Aktien und Fondsanteilen sind aus Anlegersicht vor allem dann unerfreulich, wenn es stärkeren Bewegungen am Markt gibt. Denn während der Bearbeitung des Depotübertrags können sie die Wertpapiere nicht oder nur sehr eingeschränkt handeln.

Sollte es trotz der neuen Vorgaben zu Verzögerungen kommen, etwa weil Wertpapiere im Ausland verwahrt werden, verpflichtet die Bafin das beauftragte Institut dazu, den Kunden "unverzüglich" zu informieren: "Der Kunde muss spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der drei Wochen eine Zwischennachricht erhalten. Darin muss auch der Grund für die Verzögerung genannt werden." Die Bafin werde "eingehend" prüfen, ob die Anforderungen eingehalten werden./ben/DP/mis

Quelle: dpa-Afx