BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen soll vorgeschrieben werden, Bus-, Bahn- oder Veranstaltungstickets barrierefrei zu verkaufen. Dazu dient ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenes Gesetz zur Barrierefreiheit. Es soll EU-Vorgaben umsetzen und das Leben von Menschen mit Behinderungen und mit vorübergehenden oder bleibenden Einschränkungen erleichtern. Sie sollen einen besseren Zugang zu Online-Angeboten, digitalen Produkten und Dienstleistungen bekommen.
Das Gesetz soll Grundlage sein für konkrete Vorgaben etwa für Verkehrsunternehmen oder andere Dienstleister. Die Regeln müssen voraussichtlich erst ab dem 28. Juni 2025 angewendet werden. Für Selbstbedienungsterminals soll sogar eine Übergangsfrist von 15 Jahren gelten.
Beispielsweise sollen auf Webseiten und Mobilgeräten Tickets barrierefrei gekauft werden können. Vorgaben soll es auch geben für Ticket- und Geldautomaten, Bankdienstleistungen oder Mobiltelefone - etwa für die Möglichkeit, sich Textinhalte laut vorlesen lassen zu können. Das Sozialministerium spricht von mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland./bw/DP/fba
Quelle: dpa-Afx