KARLSRUHE (dpa-AFX) - Besitzer eines neu gekauften Diesels, die im Abgasskandal nicht rechtzeitig gegen VW
Die Vorsitzende Richterin Eva Menges sagte außerdem, dass ihr Senat dazu tendiere, die Summe nicht auf den reinen Gewinn von VW aus dem Verkauf zu begrenzen. Stattdessen wollen es die Richter nach ihren vorläufigen Beratungen ähnlich handhaben wie beim eigentlichen Schadenersatz: VW müsste demnach einen Großteil des Kaufpreises zurückerstatten. Dafür müsste der Kunde sein Auto zurückgeben und sich die damit zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen.
Volkswagen
Restschadenersatz kann binnen zehn Jahren geltend gemacht werden. Profitieren könnten also nur Kunden, die ihr Auto 2012 und später erworben haben. Grundvoraussetzung ist außerdem, dass der Diesel neu gekauft wurde. Bei Gebrauchtwagen gibt es keinen Anspruch auf Restschadenersatz, wie der BGH vor eineinhalb Wochen entschieden hat./sem/DP/eas
Quelle: dpa-Afx