KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (9.00 Uhr) ein weiteres Mal zur umstrittenen Frage der Verjährung von Schadenersatz-Ansprüchen gegen VW . In dem Fall aus Baden-Württemberg war der Kläger erst vier Jahre nach Auffliegen des millionenfachen Abgasbetrugs vor Gericht gezogen. Eigentlich ist das nur binnen drei Jahren möglich.

Die Manipulationen am Skandalmotor EA189 waren ab September 2015 ans Licht gekommen. Der Mann behauptet, er habe damals zunächst nicht gewusst, dass auch sein Golf betroffen ist. Außerdem hatte er sich nach eigener Aussage vorübergehend der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen Volkswagen angeschlossen.

Dadurch wird die Verjährung gehemmt. Am Stuttgarter Oberlandesgericht war der Kläger zuletzt leer ausgegangen. Ob die Karlsruher Richterinnen und Richter schon ein Urteil verkünden, ist offen. (Az. VII ZR 303/20)/sem/DP/zb

Quelle: dpa-Afx