KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal rückt am Donnerstag (9.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) der VW -Tochterkonzern Audi in den Mittelpunkt. Erstmals geht es um mögliche Schadenersatz-Ansprüche wegen eines Motors, der bei Audi entwickelt und gebaut wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei etlichen Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und den Rückruf betroffener Autos angeordnet. In dem Fall, der in Karlsruhe verhandelt wird, geht es um einen Audi A6 mit einem Motor vom Typ EA897. (Az. VII ZR 389/21)

Der Fall ist insofern besonders, als der Kläger sein Auto über ein Darlehen der Audi Bank finanziert hatte. Der Vertrag sah die Möglichkeit vor, es mit der Schlussrate zu einem festen Preis zurückgeben zu können. Davon hatte der Mann keinen Gebrauch gemacht, obwohl der Dieselskandal zu diesem Zeitpunkt schon aufgeflogen war. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte ihm deshalb zuletzt keinen Schadenersatz zugesprochen. Ein zweiter Fall vom OLG Koblenz, der zugunsten des Käufers ausgegangen war, wird nun kurzfristig doch nicht verhandelt - Audi und VW haben die Revision zurückgezogen.

Laut Audi gibt es eine niedrige vierstellige Zahl laufender Verfahren zu dem vom KBA beanstandeten Motortyp, um den es am BGH geht. Auch das sogenannte verbriefte Rückgaberecht spiele schätzungsweise in einer niedrigen vierstelligen Zahl an Verfahren eine Rolle. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VII ZR 256/21 u.a.)/sem/DP/men

Quelle: dpa-Afx