KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Kläger, die mit ihrem Auto sehr viel gefahren sind, haben unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz von Volkswagen . Es könne passieren, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das sei zumutbar: Der finanzielle Schaden durch den Kauf sei in solchen Fällen durch die Nutzung des Autos bereits vollständig ausgeglichen. (Az. VI ZR 354/19)

Der Besitzer eines VW Passat geht damit leer aus. Das Auto hat inzwischen rund 255 000 Kilometer auf dem Tacho. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte geschätzt, dass ein durchschnittlicher Passat nur 250 000 Kilometer schafft. Damit sei die Laufleistung ausgeschöpft. Der BGH bestätigte dieses Urteil.

Nach Auskunft von Volkswagen gibt es allerdings nur wenige vergleichbare Fälle. Besitzer älterer Autos hätten selten geklagt./sem/DP/eas

Quelle: dpa-Afx