KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (12.00 Uhr) zwei neue Urteile im VW
Die eine Klägerin hatte ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe - es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. Volkswagen
Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)/sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx