KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (10.00 Uhr) zum ersten Mal die Frage, ob Diesel-Käufern, die zu spät gegen VW geklagt haben, möglicherweise sogenannter Restschadenersatz zusteht. In den fünf Fällen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geht es jeweils um gebraucht gekaufte Autos. Beim nächsten Verhandlungstermin am 21. Februar wollen sich die Karlsruher Richterinnen und Richter dann mit Neuwagen befassen. Insgesamt ist die Frage laut VW maßgeblich für eine knapp fünfstellige Zahl an Verfahren. Ob am Donnerstag ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Schadenersatz-Ansprüche verfallen nach drei Jahren. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen, Klagen mussten also in aller Regel bis Ende 2018 eingereicht sein. Nach einer Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 852) kann es aber auch danach noch Ansprüche geben, wenn der Verklagte auf Kosten des Klägers "etwas erlangt" hat. Darauf hoffen die Betroffenen. VW ist der Ansicht, dass hier bei Gebrauchtwagen grundsätzlich keine Ansprüche bestehen können. Das hätten bisher auch so gut wie alle Oberlandesgerichte so gesehen. (Az. VII ZR 365/21 u.a.)/sem/DP/stw

Quelle: dpa-Afx