KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erstmals im Abgasskandal um Volkswagen
In allen vier Fällen wollen die Kläger, dass ihr etliche Jahre altes Auto gegen einen Neuwagen getauscht wird. In zwei Fällen hat jeweils das Oberlandesgericht Köln in der Vorinstanz entschieden, dass nichts dagegenspricht. Die beiden anderen Kunden scheiterten vor dem Saarländischen beziehungsweise dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Beide argumentierten mit den deutlich niedrigeren Kosten für Nachbesserungen in Form eines Software-Updates./kre/DP/nas
Quelle: dpa-Afx