KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Besitzer, die im Abgasskandal nicht rechtzeitig gegen VW
Schadenersatz-Ansprüche müssen binnen drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jemand, der einen anderen geschädigt und davon profitiert hat, aber auch danach noch zur Zahlung verpflichtet sein. Auf diese Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 852) hoffen Diesel-Klägerinnen und -Kläger, deren Forderungen eigentlich verjährt sind.
Vor eineinhalb Wochen hat der BGH bereits entschieden, dass die Regelung bei gebraucht gekauften Dieseln nicht greift - Betroffene gehen endgültig leer aus. Bei den Neuwagen könnten die Chancen besser stehen. Nach Angaben von Volkswagen
Quelle: dpa-Afx