KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im VW -Dieselskandal prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (9.00 Uhr) zum ersten Mal mögliche Schadenersatz-Ansprüche beim Auto-Leasing. In dem Fall aus Baden-Württemberg geht es um einen Audi mit dem Skandalmotor EA189, den der Kläger zunächst vier Jahre lang geleast und dann gekauft hatte. Der BGH hat bereits grundsätzlich entschieden, dass betroffene Diesel-Käufer ihr Auto an Volkswagen zurückgeben und sich - abzüglich des Wertverlusts wegen der gefahrenen Kilometer - den Kaufpreis erstatten lassen können. Noch offen ist, was beim Leasen gilt. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren.

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Der Motor EA189 mit der illegalen Abgastechnik wurde bei VW entwickelt, aber auch bei der Konzerntochter Audi eingesetzt. Die Klage in dem Fall richtet sich direkt gegen Audi. Ob nur verhandelt oder schon ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. VII ZR 192/20)/sem/DP/ngu

Quelle: dpa-Afx