DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

^ DGAP-Ad-hoc: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Sonstiges DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH

23.04.2021 / 13:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Bielefeld (ISIN DE0005878003)

Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon erlangt, dass der im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens vom Landgericht Dortmund bestellte Drittgutachter Wolf Achim Tönnes sein Gutachten eingereicht hat. Darin wird die Angemessenheit der Barabfindung von 37,35 EUR je Aktie bestätigt, die festgelegt wurde im Zuge des 2016 zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

Die Ausgleichszahlung - festgelegt auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und des Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Ebner Stolz - hätte nach Ansicht des Gerichtsgutachters jedoch höher angesetzt werden müssen. Für angemessen hält der Drittgutachter einen Betrag von 1,44 EUR brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,25 EUR) statt des im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs von 1,17 EUR brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 EUR).

Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen Spruchverfahrens. Die DMG MORI GmbH, die in dem Spruchverfahren Antragsgegnerin ist, hat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass sie von der Angemessenheit der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichszahlung nach wie vor überzeugt ist. Sie wird gegenüber dem Gericht eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Landgericht Dortmund abschließend kommt.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand

Kontakt für Rückfragen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ppa. Tanja Figge Head of Investor Relations & Financial Communications // Head of Central Communication Projects Tel.: +49 5205 74 3001 // tanja.figge@dmgmori.com

---------------------------------------------------------------------------

23.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Gildemeisterstraße 60 33689 Bielefeld Deutschland Telefon: +49 (0)5205 74 30-01 Fax: +49 (0)5205 74 30-81 E-Mail: info@dmgmori.com Internet: www.dmgmori.com ISIN: DE0005878003 WKN: 587800 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1187996

Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

1187996 23.04.2021 CET/CEST

°

Quelle: dpa-Afx