GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin

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26.02.2021 / 03:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin

- Mazars-Zwischenbericht im Auftrag der BaFin ergibt keine Zweifel an der Existenz der Leasingforderungen; Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt

- Kritikpunkte von Mazars betreffen insbesondere die bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, mangelnde Offenlegung von Related Parties sowie Mängel in der Geldwäscheprävention sowie in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE Bank

- Franchiseunternehmen werden erstmals voll konsolidiert

- Nachsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2020 im oberen zweistelligen Millionenbereich erwartet

- Nettoliquidität lag bei 1.290 Mio. Euro zum 22. Februar 2021

Baden-Baden, den 26.02.2021: Die GRENKE AG informiert heute über den Zwischenstand der laufenden Sonderprüfung durch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. Einen entsprechenden schriftlichen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der laufenden Prüfung hatten Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG bei der BaFin erbeten. Die BaFin hat die von Mazars genannten Sachverhalte noch nicht abschließend bewertet.

Zusammenfassung

Laut dem Zwischenbericht von Mazars haben sich keine Feststellungen ergeben, die an dem rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Gehalt der Leasingverträge mit ausstehenden Forderungen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro zweifeln lassen. Dem Bericht zufolge hat sich auch der Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt. Insgesamt zeichnet sich kein systematischer Bedarf für Goodwill-Abschreibungen (Impairments) auf erworbene Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze seien trotz methodischer Defizite vertretbar.

Neben den entlastenden Aussagen enthält der Bericht von Mazars auch wesentliche Kritikpunkte: So hält Mazars es für geboten, die Franchiseunternehmen zu konsolidieren. Kritisiert wurden zudem die nicht erfolgte Offenlegung nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen, die Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE Bank und der Prozess der Geldwäscheprävention. Darüber hinaus finden sich in dem Bericht die bereits bekannten Feststellungen im Bereich Interne Revision und Compliance.

Auf wesentliche Hinweise aus den laufenden Prüfungen hatte die GRENKE AG in den vergangenen Wochen und Monaten bereits reagiert. Unter anderem hat GRENKE zwischenzeitlich begonnen, interne Prozesse maßgeblich weiterzuentwickeln, den Vorstand um einen Chief Risk Officer erweitert und die Ressortverantwortung klarer strukturiert. Nach dem Rücktritt von Vorstandsmitglied Mark Kindermann beabsichtigt der Aufsichtsrat, den Vorstand zu verstärken.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorstand bekanntgegeben, das Franchisemodell zu beenden und die Franchiseunternehmen in den Konzern zu integrieren. Mit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Übernahme der Franchiseunternehmen wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsbeziehungen zur CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und zu den anderen Finanzinvestoren beenden.

Die im Folgenden im Detail aufgeführten Hinweise von Mazars stellen einen Zwischenstand dar. Der finale Bericht über die beauftragte Sonderprüfung steht weiterhin aus.

Keine Hinweise auf Geldwäsche

Laut Mazars hat sich der Vorwurf der Geldwäsche insgesamt nicht bestätigt. Damit bestätigt Mazars die Zwischenergebnisse der noch laufenden Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, über die GRENKE im Dezember 2020 berichtet hatte.

Mazars weist jedoch darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen der GRENKE AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen nicht effektiv seien und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des Geldwäschebeauftragten wesentliche Mängel aufweise.

Kein Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts

Mazars zufolge gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts, das mit seinen Leasingforderungen von 5,6 Mrd. Euro das Kerngeschäft von GRENKE darstellt. Auch dieser Befund bestätigt die Zwischenergebnisse der laufenden KPMG-Prüfung vom Dezember 2020.

Im Zusammenhang mit den Leasingforderungen hat Mazars auch die Händlerüberwachung durch GRENKE überprüft. GRENKE arbeitet aktuell mit rund 36.000 Händlern zusammen, die die Leasingbeziehung zum Endkunden vermitteln. Mazars hat Schwächen im internen Kontrollsystem identifiziert. Nach Auffassung von GRENKE muss dieser Sachverhalt überprüft werden. Mazars hat keine Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler gefunden.

Goodwill im Grundsatz werthaltig

Mazars bestätigt, dass keine systematischen Fehler bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills auf bereits erworbene Franchiseunternehmen gemacht wurden. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer Defizite im Einzelfall vertretbar. Bei der Bewertung der ehemaligen Franchisenehmer zum Zeitpunkt des Kaufs sei es sowohl zu Abweichungen von dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreismechanismus nach oben als auch nach unten gekommen. Die Kaufpreise seien dabei nicht systematisch überzeichnet gewesen.

Auf die Kaufpreisabweichungen hatte auch bereits Warth & Klein Grant Thornton (WKGT) in seiner gutachtlichen Stellungnahme im Dezember 2020 hingewiesen, war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Käufe der 17 Franchiseunternehmen gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet werden können.

Mazars kritisiert in diesem Kontext die Rendite der CTP sowie der übrigen Finanzinvestoren ex post als überhöht. Das schließt Mazars aus einer Analyse der Top 10-Erwerbe nach der Höhe des Goodwills. Dabei weist Mazars darauf hin, dass bei den Franchisebeteiligungen zwischen 2003 und 2018 Rückflüssen von 62,6 Mio. Euro Investitionen von 7,2 Mio. Euro gegenüberstanden. Auf die in der Vergangenheit nicht erworbenen Franchiseunternehmen entfielen Verluste von 6,5 Mio. Euro, die in den 62,6 Mio. Euro nicht enthalten sind.

Neuwürdigung der Bilanzierung des Franchisegeschäftes

Ein wesentlicher Kritikpunkt von Mazars betrifft die Bilanzierung der Franchiseunternehmen. Mazars ist der Auffassung, dass diese bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Einschätzung hat der Vorstand nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer KPMG die Bilanzierung des Franchisegeschäftes neu gewürdigt. Die Gesellschaft sieht unter Einbezug aller vorliegenden Informationen mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Franchiseunternehmen unabhängig von den Eigentümerstrukturen aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10 bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Neueinschätzung werden im Konzernabschluss für 2020 auch die Vergleichszahlen für 2019 korrigiert und dargestellt. Die Konzernabschlüsse der Vorjahre bleiben unangetastet.

Die rückwirkende Vollkonsolidierung führt zu einer veränderten Darstellung der Unternehmenserwerbe, und zwar ausschließlich in der Konzernbilanzierung nach IFRS. Das hat keine Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns. Für die erworbenen Franchiseunternehmen, die nach dem 31.12.2012 und somit seit Inkrafttreten des IFRS 10 erworben wurden, wird kein Goodwill in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Bilanzierung der Unternehmenskäufe erfolgt direkt über das Eigenkapital. Dieses reduziert sich gegenüber der bisherigen Darstellung um rund 90 Mio. EUR. Nach vorläufigen Berechnungen liegt die bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent, was dem Zielniveau des Konzerns entspricht. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalquote ist dieser Effekt hingegen weitgehend neutral, da das aufsichtsrechtlich relevante Eigenkapital immer um immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise den Goodwill bereinigt wird.

Durch die Konsolidierung der Franchiseunternehmen wird der Hinweis von Mazars obsolet, wonach für das ehemalige Franchiseunternehmen in Kroatien bereits zum 31.12.2019 ein Impairment in Höhe von ca. 8 Mio. Euro festzustellen gewesen wäre. Da nach der neuen Bilanzierung für die Gesellschaft in Kroatien kein Goodwill mehr in der Bilanz angesetzt wird, bedarf es auch keiner Abschreibungen.

Die Vollkonsolidierung der Franchiseunternehmen wäre im Geschäftsjahr 2019 nahezu ergebnisneutral gewesen. Auf das Geschäftsergebnis 2020 wirkt sie sich aufgrund der entfallenden Goodwillabschreibungen positiv aus.

Related Parties in die Anhangsangaben aufgenommen

Mazars hat kritisiert, dass Corina Stingaciu im Konzernrechnungswesen nicht als nahestehende Person ("Related Party") identifiziert wurde, obwohl die Beziehung zu Wolfgang Grenke innerhalb des Grenke-Konzerns bekannt gewesen sei. Nach den nunmehr vorliegenden Informationen führt GRENKE sie und die von ihr beherrschten Gesellschaften im Jahresabschluss 2020 als Related Parties und macht diese Angaben vorsorglich auch für das Vorjahr. Auswirkungen auf das Zahlenwerk hat dies nicht.

Feststellungen im Kundenkreditgeschäft der GRENKE Bank

Mehrere Mängel führt der Mazars-Bericht bei der Tochtergesellschaft GRENKE Bank auf. Darunter finden sich auch Verstöße gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die sich auf Beanstandungen im Kundenkreditgeschäft beziehen. Konkret aufgeführt sind eine Reihe von Kreditvergaben, bei denen entweder keine bzw. keine ausreichenden Sicherheiten gewährt wurden oder die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht ausreichend überprüft wurde.

Im Kern geht es um Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im Volumen von ca. 37 Mio. Euro und damit einen sehr geringen Teil der Konzern-Bilanzsumme von mehr als 7 Mrd. Euro. Im Übrigen hatte die Bank bereits seit Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie kein weiteres Neugeschäft angenommen und jetzt beschlossen, dieses Kreditgeschäft einzustellen. Mazars stuft die Mängel als schwerwiegend ein. Das gilt auch für die Geldwäscheprävention der Bank, die nach Einschätzung von Mazars die gesetzlichen Regeln nicht voll erfüllt. Mazars hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die GRENKE Bank systematisch und aktiv der Geldwäsche Vorschub geleistet habe.

GRENKE nimmt die genannten kritischen Punkte sehr ernst. Unter anderem plant das Unternehmen, die Instrumente und Prozesse zur Kreditvergabe und zur Geldwäsche-Prävention zügig und umfassend zu überarbeiten und den Vorstand der GRENKE Bank zu verstärken.

Berechnung der Risikovorsorge

Ein weiterer Hinweis von Mazars betrifft die Methodik zur Berechnung der Risikovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Es werden Modell- und Dokumentationsschwächen festgestellt. Hinsichtlich des Modells merkt Mazars unter anderem an, dass GRENKE bisher keine makroökonomischen Faktoren berücksichtigt hat. Die GRENKE AG hält an ihren modellbasierten Ansätzen auf Basis statistischer Verfahren fest, hat diese jedoch im Sinne des Standards erweitert, ohne dass sich daraus nennenswert veränderte Einschätzungen zur Höhe der Risikovorsorge ergeben haben.

Feststellungen zum internen Kontrollsystem, zu interner Revision und Compliance

Der Mazars-Bericht enthält auch Feststellungen zu fehlenden oder nicht wirksamen prozessabhängigen Kontrollen im internen Kontrollsystem sowie schwerwiegende Feststellungen zur internen Revision und Compliance-Organisation. Die beiden letztgenannten decken sich weitestgehend mit den Kritikpunkten der BaFin, über die GRENKE im Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden vom 8.2.2021 ausführlich informiert hatte und die zum Rücktritt des Vorstandsmitglieds Mark Kindermann geführt hatten. Der Vorstand hat damit begonnen, auf Basis dieser Feststellungen das interne Kontrollsystem maßgeblich weiterzuentwickeln.

Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020

GRENKE erwartet für das Geschäftsjahr 2020 ein Nachsteuerergebnis im oberen zweistelligen Millionenbereich. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 lag bei rund 16 Prozent. Das Unternehmen verfügt über eine Nettoliquidität von 1.290 Mio. EUR zum 22. Februar 2021.

Ausblick

Insbesondere aufgrund der zeitaufwändigen Prüfungen kam es zu erheblichen Verzögerungen, weshalb noch kein Unternehmenskalender 2021 festgelegt werden konnte.

Das Testat für den Konzernjahresabschluss wird im zweiten Quartal 2021 erwartet. Über die abschließenden Ergebnisse der Prüfung zum 31. Dezember 2020 wird KPMG im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk berichten.

Der Vorstand befindet sich weiterhin in sehr enger und konstruktiver Abstimmung mit der Prüfungsgesellschaft KPMG zur normalen Jahresabschlussprüfung sowie mit den anderen prüfenden Gesellschaften im Rahmen der laufenden Sonderprüfungen. Isabel Rösler, die seit Januar 2021 im Vorstand ist, verantwortet die Koordination mit der BaFin und überwacht die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Basis der Prüfungsergebnisse. Im Aufsichtsrat hat Jens Rönnberg als interimistischer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender diese Aufgabe übernommen, der im November 2019 zu GRENKE gestoßen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie von: GRENKE AG Anke Linnartz Neuer Markt 2 76532 Baden-Baden Telefon: +49 7221 5007-204 E-Mail: investor@grenke.de Internet: www.grenke.de

Pressekontakt Stefan Wichmann Executive Communications Consulting Alfred-Bierwirth-Weg 2 D-53572 Unkel (b. Bonn) Telefon: +49 22 24 98 77 98 E-Mail: presse@grenke.de Mobil: +49 (0) 171 20 20 300

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Über GRENKE

Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist ein globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.

1978 in Baden-Baden gegründet, ist das Unternehmen heute mit über 1.700 Mitarbeitern in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).

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1171358 26.02.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-Afx