Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt zweite Änderung des Aktienrückkaufprogramms
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08.07.2022 / 10:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ADHOC / Wienerberger beschließt zweite Änderung des Aktienrückkaufprogramms
Rückkauf von nunmehr maximal 8.830.000 Aktien bzw. bis zu 7,7% des Grundkapitals von Wienerberger
Wien, 08. Juli 2022 - Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf Grundlage der Ermächtigung, die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde, und am 3. Mai 2022 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 5. Mai 2022 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm, das nach einer am 10. Mai 2022 veröffentlichten Änderung Rückkäufe eigener Aktien im Zeitraum vom 9. März 2022 (einschließlich) bis 30. September 2022 (einschließlich) zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) im Ausmaß von bis zu 6.450.000 Stück eigene Aktien zu einem Kurs zwischen mindestens EUR 1,00 und maximal EUR 32,50 je Aktie vorsah (das "Aktienrückkaufprogramm"), neuerlich zu ändern. Das angestrebte Rückkaufvolumen von eigenen Aktien unter dem geänderten Aktienrückkaufprogramm ist nahezu erreicht. Das maximale Rückkaufvolumen wird um weitere 2.380.000 Stück von bis zu 6.450.000 Stück auf insgesamt 8.830.000 Stück eigene Aktien (entsprechend bis zu rund 7,7% des Grundkapitals der Wienerberger AG) angehoben. Die maximale Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms bis 30. September 2022 (einschließlich) wird nicht verändert. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt nunmehr EUR 230.000.000. Es ist beabsichtigt, die rückgekauften Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 zu verwenden. Der Rückkauf hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG.
Ein Kreditinstitut ist weiterhin mit der Durchführung des Aktienrückkaufs beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Diese gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderung sowie weitere allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG ( https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html) veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Wienerberger-Aktien anzunehmen.
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08.07.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
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Quelle: dpa-Afx