Rocket Internet SE: Delisting der Aktien der Rocket Internet SE von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 30. Oktober 2020
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27.10.2020 / 17:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Delisting der Aktien der Rocket Internet SE von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt mit Ablauf des 30. Oktober 2020
Berlin, 27. Oktober 2020 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") (ISIN DE000A12UKK6 / WKN A12UKK) heute mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Rocket Internet zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird danach mit Ablauf des 30. Oktober 2020 wirksam. Danach können die Aktien der Rocket Internet nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot von Rocket Internet kann noch bis zum Ablauf der Annahmefrist am 30. Oktober 2020 von den Aktionären angenommen werden.
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Kontakt T: +49 30 300 13 18 68 E: media@rocket-internet.com
Über Rocket Internet
Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle. Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet ist noch bis zum Ablauf des 30. Oktober 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISINDE000A12UKK6, RKET) und Teil des SDAX Index. Rocket Internets Unternehmen sind in einer großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com.
Haftungsausschluss / Wichtige Hinweise
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Delisting-Rückerwerbsangebot ("Angebot") betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Rocket Internet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Rocket Internet können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Rocket Internet-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Rocket Internet-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
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Quelle: dpa-Afx