KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal haben Kläger auch dann gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von Volkswagen
Quelle: dpa-Afx