Schaeffler AG begibt erfolgreich Anleihen zur Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien
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09.01.2024 / 09:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN Schaeffler AG begibt erfolgreich Anleihen zur Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien
* Anleiheemission mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro in zwei Tranchen mit Laufzeiten von zweieinhalb und fünfeinhalb Jahren
* Emissionserlöse dienen im Wesentlichen der Refinanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien
* Anleihen mehrfach überzeichnet
* Öffentliches Erwerbsangebot an die Vitesco-Aktionäre mit Gegenleistung von rund 1,1 Milliarden Euro am 5. Januar 2024 erfolgreich vollzogen
Herzogenaurach | 9. Januar 2024 | Die Schaeffler AG ("Schaeffler") hat gestern erfolgreich Unternehmensanleihen in einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro bei internationalen Investoren platziert. Die Platzierung der Anleihen erfolgte unter dem aktuellen Debt-Issuance-Programm der Schaeffler AG und setzt sich aus zwei Anleihetranchen zusammen.
500 Millionen Euro 4,500 % Anleihe, fällig am 14. August 2026
600 Millionen Euro 4,750 % Anleihe, fällig am 14. August 2029
Aufgrund der starken Investorennachfrage war die Anleiheplatzierung mehrfach überzeichnet.
Die Emissionserlöse werden im Wesentlichen zur Refinanzierung der bisherigen Brückenfinanzierung des am 5. Januar 2024 erfolgreich vollzogenen Erwerbsangebots für alle ausstehenden Aktien der Vitesco Technologies Group AG ("Vitesco") eingesetzt.
Die Ausgabe der neuen Anleihen ist für den 15. Januar 2024 vorgesehen. Die Anleihen werden am Regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse notiert. Als Aktive Joint Bookrunner für die Platzierung der Anleihen agierten BNP Paribas, BofA Securities, Citigroup und Deutsche Bank, die bereits den Syndizierungsprozess für die Brückenfinanzierung begleitet hatten.
Claus Bauer, Vorstand für Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte: "Mit der Anleiheemission sichern wir die Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien frühzeitig nachhaltig ab. Die überdurchschnittlich hohe Nachfrage und das große Vertrauen der Investoren in Schaeffler belegen eindrucksvoll, dass sie die finanzielle Stabilität von Schaeffler schätzen und den Unternehmenszusammenschluss mit Vitesco unterstützen."
Öffentliches Erwerbsangebot für die Vitesco-Aktien erfolgreich vollzogen Am 5. Januar 2024 erfolgte der Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots für alle ausstehenden Aktien der Vitesco und die Zahlung der Angebotsgegenleistung von 94 Euro je Aktie, die Schaeffler innerhalb der Annahmefrist angedient wurde. Im Zuge dessen hat sich Schaeffler 29,88 Prozent der Vitesco-Aktien gesichert, die Höhe der Angebotsgegenleistung insgesamt belief sich auf rund 1,1 Milliarden Euro. Zusammen mit dem 49,94-prozentigen Anteil der IHO Holding, der strategischen Management-Holding der Familie Schaeffler (die Schaeffler auf Grund einer "Acting in Concert" Vereinbarung zugerechnet werden), verfügt Schaeffler nach Vollzug des Erwerbsangebots über 79,82 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an Vitesco.
Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: "Mit dem Vollzug des Erwerbsangebots und der sehr erfolgreichen Anleiheemission haben wir den ersten wichtigen Schritt zum Zusammenschluss von Schaeffler und Vitesco erfolgreich umgesetzt. Wir freuen uns über die positive Resonanz der Kapitalmärkte, die eindrucksvoll bestätigt, dass unser Plan, eine führende Motion Technology Company zu schaffen, angenommen und unterstützt wird."
Hier finden Sie Pressefotos von Klaus Rosenfeld und Claus Bauer: www.schaeffler.com/de/executive-board
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
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MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Schuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die Schuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB") bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Rechtliche Hinweise: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Schaeffler AG an die Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG
Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken über das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot ("Erwerbsangebot") der Schaeffler AG ("Schaeffler") für alle Aktien der Vitesco Technologies Group AG ("Vitesco" oder die "Gesellschaft") und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Verbindlich für sämtliche das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von Schaeffler nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage"). Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen (einschließlich der Angebotsänderung) zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Erwerbsangebote anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von Schaeffler und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Erwerbsangebots und/oder der das Erwerbsangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Schaeffler und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften als den anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika.
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Schaeffler behält sich das Recht vor, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, außerhalb des Erwerbsangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft zu erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen sowie Derivatgeschäfte in Bezug auf Aktien der Gesellschaft abzuschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Schaeffler Gruppe - We pioneer motion
Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0, Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen - und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg. Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2022 erwirtschaftete die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 15,8 Milliarden Euro. Mit zirka 84.000 Mitarbeitenden ist die Schaeffler Gruppe eines der weltweit größten Familienunternehmen. Mit mehr als 1.250 Patentanmeldungen belegte Schaeffler im Jahr 2022 laut DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) Platz vier im Ranking der innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.
Ansprechpartner
Dr. Axel Lüdeke Leiter Renata Casaro Head of Konzernkommunikation & Public Affairs Investor Relations Schaeffler Schaeffler AG, Herzogenaurach Tel.: AG, Herzogenaurach Tel.: +49 +49 9132 82 8901 E-Mail: 9132 82 4440 E-Mail: [1]axel.luedeke@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1. mailto:axel.luedeke@schaeffler.com mailto:ir@schaeffler.com Matthias Herms Leiter Kommunikation Maximilian König Manager Finanzen und Nachhaltigkeit Schaeffler Investor Relations Schaeffler AG, Herzogenaurach Tel.: +49 9132 82 AG, Herzogenaurach Tel.: +49 37314 E-Mail: 9132 82 4440 E-Mail: [1]matthias.herms@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1. mailto:%20matthias.herms@schaeffler. mailto:ir@schaeffler.com com
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Quelle: dpa-Afx