Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

^ EQS Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

12.06.2024 / 11:19 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 31. Mai 2024 teilt die APM Media II GmbH & Co. KG gemäß § 43 Abs. 1 WPHG mit, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der Ströer Allee 1, 50999 Köln, die Schwelle von 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und mit nunmehr insgesamt 24.533.450 Stimmrechten einem Stimmrechtsanteil von 43,93% entspricht.

Vor diesem Hintergrund teilt die APM Media II GmbH & Co. KG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung der APM Media II GmbH & Co. KG an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der APM Media II GmbH & Co. KG nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die APM Media II GmbH & Co. KG verfolgt keine strategischen Ziele und die Beteiligung dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht keine Absicht seitens der APM Media II GmbH & Co. KG, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die APM Media II GmbH & Co. KG strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.

d) Die APM Media II GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gemäß § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von der APM Media II GmbH & Co. KG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

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12.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA Ströer Allee 1 50999 Köln Deutschland Internet: www.stroeer.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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Quelle: dpa-Afx