BAMBERG (dpa-AFX) - Im Prozess einer 33-Jährigen aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca
Ob am Montag direkt ein Urteil fällt, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers unklar. Die Kammer könne auch erst weitere Beweise einfordern. Der Anwalt der Frau hatte zu Prozessbeginn Anfang Juli unter anderem beantragt, einen Gutachter hinzuzuziehen.
Die Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.
Von Astrazeneca fordert die Frau mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein./ses/DP/he
Quelle: dpa-Afx